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Propaganda verstößt gegen §11 des Rundfunkstaatsvertrages

Begonnen von sholor, 19. November 2014, 13:16

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px3

Das ist die übliche Taktik. Person Y hat auf seinen zweiten theoretischen Widerspruch gegen einen zweiten theoretischen Festsetzungbescheid ebenfalls die Antwort bekommen, daß ja schon auf den ersten Widerspruch "umfangreichts" geantwortet wurde und sie auf weitere gleichlautentende Schreiben von Person Y nicht mehr antworten mögen  >:D

Person Y würde jetzt zunächst auf den Widerspruchbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung warten und dann Klage einreichen.
Jeder weitere Festsetzungsbescheid würde natürlich fristgerecht mit dem selben Schreiben beantwortet werden. Wär doch Schade um die schönen Textbausteine  >:D


3koepfigerAffe

Angenommen es existiert eine Person, die genau dieses Problem in Ihrem ersten, zugegeben ziemlich emotional aufgeladenen, Widerspruchsschreiben als Gründe angeführt hat. Da wäre es doch hilfreich, könnte man allgemeine Strategien für mögliche juristische Folgen entwickeln. Mit dem Bezahlen einer Steuer haben Geringverdiener (Studenten) eventuell nicht die Möglichkeit, über andere Quellen (Zeitungen, Journale, Magazine) die Fakten zu verifizieren, falls zu einseitig in einschlägigen Medien argumentiert wird. Es sei auch nochmal an die Einsichtsfähigkeit erinnert, auch wenn diese Stellungnahme (http://blog.tagesschau.de/2014/09/29/zwischenbilanz-der-ukraine-konflikt-in-der-tagesschau/) jeglichen Respekt gegenüber den verleumdeten Opfern vermissen lässt und diese Bagatellisierung  ("hinterher ist man halt schlauer" und "war sehr ärgerlich") Menschen mit Bildungsauftrag unzumutbar ist. Sie legitimiert, oder lädt vielleicht sogar zu einer Debatte ein, denn der Rundfunkstaatsvertrag sieht doch eine Prüfung der Daten, Quellen und Fakten VOR Veröffentlichung vor.