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Autor Thema: Trotz Sparanstrengungen hr machte 2014 fast sieben Millionen Euro Minus  (Gelesen 14574 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hallo Knax,

habe dieses gefunden:

6.  Was sind Anstalten des öffentlichen Rechts?

Anstalten des öffentlichen Rechts sind rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsein-
richtungen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes errichtet werden und bestimmte
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung für ihre Benutzer unter der Aufsicht des Staates erfüllen.

Beispiele:
Rundfunkanstalten, Deutsche Bundesbank.

Quelle: http://www.christiani.de/index.php

Also ist mit staatsferne nicht viel am Hut (...) oder ? Wenn etwas unter Staatsaufsicht steht,
was soll dann der Grundsatz der "Staatsferne"???

LG, marga +++



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 3.238
Hier ein funktionierender Link zum Thema "6.  Was sind Anstalten des öffentlichen Rechts?":
http://www.karteikarte.com/card/1229179/anstalt-des-oeffentlichen-rechts

Und inwiefern örR unter staatlicher Aufsicht steht, liegt völlig im dunkeln.
Der örR wird über dunkle Machenschaften vom Staat kontrolliert, damit der Staat nicht vom örR kontrolliert wird. Der Staat will nicht kontrolliert werden, man könnte auch sagen, der Staat hat durch diese großzügige Beitragsregelung den örR gekauft. Aber da ja nicht klar ist, wer wann wie daran beteiligt ist, kann niemand diese örR-Fifa-Mafia-Struktur (öFMS) durchbrechen.
Wenn der hr oder eine andere Rundfunkanstalt Schulden macht, bekommt jemand anderes Probleme, der wird wieder eingebunden in diese öFMS. Man stelle sich vor, hr hätte einen Überschuss von 7 Milliönchen. DEN Aufschrei der Bevölkerung, der KEF, der Politiker will keiner erleben.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat:
Wird der Grundsatz der Staatsferne insofern nicht ad absurdum geführt?

Es scheint für diese Frage im World Wide Web etc. genügend Beispiele zugeben, dass dieser Grundsatz der Staatsferne ein wirkliches „ABSURDUM“ ist.

Auch hier ein Hinweis, dass der Staat die Finger im Spiel hat, die Gestaltung der Rundfunkanstalten
so zu begründen, dass der Bürger einen „öffentlich-rechtlichen-schleier“ verpasst bekommt.
Vielleicht auch aus Mangel einer "Politischen-Bildung".

Zitat:
5. Die Rundfunkanstalten sind also im Grunde privatrechtliche Organisationen, welche durch den Staat erzeugt, mit dem verfassungsrechtlich unzulässigen Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen und (deshalb) mit öffentlichen Mitteln, also dem Geld der Bürger, zwangsfinanziert werden. Der Bürger muss für die gegen ihn gerichtete Propaganda zahlen.

Quelle:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/#rundfunkbeitrag-versus-grundgesetz

+++


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