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Autor Thema: Längerer Auslandsaufenthalt kurz nach Klageeinreichung  (Gelesen 1180 mal)

L
  • Beiträge: 6
Alles rein fiktiv.

Liebe Forum-Gemeinde,

nach fast über 1 1/2 Jahren des Mitlesens wird es nun auch bei Person L ernst!

Person L erhielt zwei Festsetzungsbescheide, auf die sie fristgemäß Widersprüche einreichte. Der Widerspruchsbescheid, der beide Widersprüche umfasste, lag am Samstag, den 15.08.2015 in Person Ls Briefkasten.

Person L ist fest entschlossen, Klage einzureichen.

Nun zum eigentlichen möglichen Problem: Person L plant schon seit Längerem einen Auslandsaufenthalt von mindestens 12 Monaten. Person L hat den Auslandsaufethalt lange Zeit geplant, gespart, ihr Arbeitsverhältnis einfrieren lassen und wird sich auch abmelden, so dass sie in Deutschland adressenlos sein wird bis sie zurückkehrt. Im Ausland werden mehrere Länder und Stationen angefahren, bei denen es nicht immer Internetzugang geben wird – geschweige denn überhaupt die Möglichkeit, Post zu erhalten. Los geht es am 05.01.2016.

Die Frage ist nun, wie sich Person L in diesem Fall am besten verhalten soll, wenn Klage spätestens am 15.09.2015 eingereicht werden muss? Ab dem 15.09.2015 bis Ende diesen Jahres sind es nur 3 1/2 Monate. In dieser Zeit kann einiges bei Gericht passieren oder auch nicht. Soll Person L den Auslandsaufenthalt direkt in die Klageschrift mit aufnehmen?

Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass Person L Klage einreicht und dann einfach ins Ausland „abhaut“. Person L hatte den Beitragsservice bereits im Mai 2014 um schnellstmögliche Übersendung des Festsetzungsbescheides gebeten, weil Person L widersprechen und vor Gericht gehen will. Den ersten Festsetzungsbescheid erhielt Person L dann allerdings erst im Juni 2015. So verging die Zeit ins Land...

Wie würdet ihr in diesem Fall handeln? Person L hofft auf viele Tipps.

Viele dankende Grüße!  :)
Limette


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2015, 15:58 von René«

 
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