Da im RBStV mal wieder nichts genaues geregelt ist und das Gericht auch nicht weiss, was die Definition des „gottesdienstlichen Zwecks“ ist, urteilt es mal einfach:
Es beschied ihm knapp, dies sei allgemein bekannt und eine Frage der „gesellschaftlichen Definition“.
Da würde ich doch auch mal wieder auf "Vollzugsdefizit" plädieren. Denn was ist allgemein bekannt? Wer ist die Gesellschaft? Wie ist deren Definition? Es steht noch nicht mal im Gesetz, dass die allgemein bekannte gesellschaftliche Definition Verwendung finden muss. Unabhängig davon hat er nach allgemein gesellschaftlicher Definition gehandelt, was die Widmung, die Religion und ganz besonders die Definition anbelangt. Er hat einen Gott, er hat eine geweihte Stätte, er betet seinen Gott darin an, so oft es geht, er nutzt die geweihte Stätte für die seiner Religion entsprechenden religiösen Handlungen und diese geweihte Stätte ist eine für den RBStV nötige Betriebsstätte. Durch das Urteil ist ganz klar die Religionsfreiheit beschnitten worden. Öffentlich rechtlicher Rundfunk behindert also, seine Religion auszuüben, weil es dessen Existenz verneint. Er hat vergessen zu erwähnen, dass die Tätigkeiten in der geweihten Stätte zu seiner Religionsausübung gehören und dass sein Spaghettigott die finanzielle Unterstützung von örR verboten hat, weil es ihn, den Spaghettigott, leugnet.
Da fehlt noch was:
Ich werde mich mal im Rundfunkrat um einen Posten bewerben, damit meine Religion dort auch berücksichtigt wird, gleich nachdem ich mit dem Nudelsieb auf dem Kopf Richtung Spaghettitopf geschnuppert habe... in Ecstase... tausend Sonnen kreisen um die Dunstabzugshaube... ommmhh
Oh Spaghettimonser,
befreie mich von diesem Übel,
Oh Spaghettimonser,
sie jagen MICH!?
Oh Spaghettimonser,
der ich doch einfach keine Propaganda in meinen Kopf lassen will!
Oh Spaghettimonster,
denn nicht ich bin das Böse,
Oh Spaghettimonster,
verdränge diesen Dummfunk aus meinem Leben,
Oh Spaghettimonster,
geöffnet werde deine Packung.
In den Topf riesele,
dein Topf koche
wie auf dem Gasherd, so auch auf dem E-Herd.
Unsere tägliche Tomatensoße gib uns heute,
und vergib uns unsere Bratkartoffeln,
wie auch wir vergeben dem Reis.
Führe uns nicht zum Fernseher,
sondern erlöse uns von den Beiträgen.
Denn du bist im Topf,
so brodelnd und dampfend.
Bis zum Frühstück. Mahlzeit.