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Autor Thema: Beitragsnummer mitteilen ?!?  (Gelesen 1842 mal)

R
  • Beiträge: 3
Beitragsnummer mitteilen ?!?
Autor: 15. Juli 2016, 10:17
Guten Tag

Person A ist vor einem Jahr zu seiner Freundin gezogen. Kurz drauf hatte A bereits Post vom
Beitragsservice im Postkasten seiner neuen Adresse.

Zur ersten Rechnung hat A dem Beitragsservice geschrieben dass bereits eine Person
im Haushalt bezahlt.

Da der Beitragsservice keine Behörde ist, möchte A denen auch nicht die Beitragsnummer seiner Freundin nennen.

Vielmehr hat A geschrieben sie sollen sich doch an das Einwohnermeldeamt wenden, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mittlerweile hat A einen Festsetzungsbescheid und eine Rechnung von 180€. Im Briefkopf steht jetzt auch direkt der SWR mit drin.

Ist Person A gezwungen denen die Beitragsnummer seiner Freundin auszuhändigen?

Muss A die 180€ bezahlen?

Die haben doch eine Datenbank in der Sie sehen können das in unserem Haus von drei Wohnungen drei bereits zahlen.

Danke u. Grüße

Reutlinger

EDIT UWE:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2016, 11:40 von Uwe«

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Beitragsnummer mitteilen ?!?
#1: 15. Juli 2016, 11:39
Zitat
Willkommen im Denunziantenstaat!

Erstellt am Sonntag, 18. Oktober 2015 11:52
Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber

Hatten wir das nicht bereits vor einem Vierteljahrhundert hinter uns gelassen? Hatten wir uns damals nicht gefreut, dass die Zeiten der Unterdrückung und der Bespitzelung vorbei waren? Ein Vierteljahrhundert später sieht es aber leider nicht danach aus.

weiterlesen auf:
http://online-boykott.de/nachrichten/143-willkommen-im-denunziantenstaat


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 21:20 von DumbTV«
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v
  • Beiträge: 1.202
Re: Beitragsnummer mitteilen ?!?
#2: 15. Juli 2016, 12:37
...
Ist Person A gezwungen denen die Beitragsnummer seiner Freundin auszuhändigen?
...

Falsche Frage. Muss lauten: DARF Person A lt. Datenschutzgesetz die Daten seiner Freundin ohne deren Einwilligung überhaupt weitergeben?

Soweit bekannt, besitzt der BS doch Computer und eine gigantische Menge an Daten. Sollen die doch gefälligst ihre Hausaufgaben selbst machen!


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  • IP logged
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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

g
  • Beiträge: 860
Re: Beitragsnummer mitteilen ?!?
#3: 15. Juli 2016, 22:18

Da der Beitragsservice keine Behörde ist, möchte A denen auch nicht die Beitragsnummer seiner Freundin nennen.

Im Briefkopf steht jetzt auch direkt der SWR mit drin.

Ist Person A gezwungen denen die Beitragsnummer seiner Freundin auszuhändigen?

Die haben doch eine Datenbank in der Sie sehen können das in unserem Haus von drei Wohnungen drei bereits zahlen.

Danke u. Grüße

Dem BS braucht man gar nichts erklären. BS = nobody.

Besser ist Post vom SWR selbst und teilt das dem BS mit. Das SWR setzt der BS rein, kommt wohl aber vom BS.

siehe volkuhl

Hier sind wir wieder bei der Wohnungslüge.
Wenn also die drei Wohnungen erfasst worden wären mit zugehöriger Wohnungsnummer, da es ja heißt: jede Wohnung, dann entsteht das o.g. Problem erst gar nicht. Dann sind die drei Wohnungen erfasst und gut iss.
Es hat aber mit der Wohnung nichts zu tun, sondern man erfasst die Personen, die eine Beitragsnummer bekommen, also personenbezogene Nummer.
Schwindel von A bis Z.
Mr.X ist der Meinung, dass der Meldedatenabgleich schon mal sehr anrüchig ist. Das spielt doch in die hoheitlichen Rechte der Anstalt des Landes ein, was aber voll und ganz durch den BS durchgeführt wird. Der BS bekommt Daten, die er gar nicht bekommen dürfte.


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