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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Stadt F. (trotz Widerspruch)  (Gelesen 5748 mal)

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  • Beiträge: 5
Hallo Leute,

heute hatte Person A eine Vollstreckungsankündigung der Stadt F. im Briefkasten (siehe Anhang).

Wie soll Person A sich jetzt verhalten? Auf die Festsetzungsbescheide wurde mit Widerspruch geantwortet.

Person A ist mit der Vollstreckungsankündigung etwas überfordert da diese neu für Person A ist.

Person A bedankt sich im Vorraus für eure hilfe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2016, 22:47 von Bürger«

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  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
@ledurps

Hat Person A die Widersprüche auch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung versehen?

Vorgehen: schriftliche Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung durch Person A an die Stadtkasse mit Verweis auf die eingelegten Widersprüche und dem ausstehenden Widerspruchsbescheid senden/abgeben.

Innerhalb einiger Tage sollte dann ein solches Antwort-Schreiben der Stadt eintreffen [PDF]:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=14182.0;attach=5968

Damit sollte erstmal einige Wochen Ruhe sein bis sich der HR dann mit einem neuen Infoschreiben meldet, mit dem er sich weiterhin um den Widerspruchsbescheid zu drücken versucht und die erneute Übergabe des Falles an die Stadtkasse ankündigt. Zu diesem Zeitpunkt könnte Person A dann ein solches Schreiben an den HR schicken:
Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg98646.html#msg98646

Am langen Ende (nachdem nach einigen weiteren Monaten (vielleicht) der Widerspruchsbescheid kommt) bleibt nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

PS: von gleichgelagerten Fällen wurde auch hier berichtet:
Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14182.30.html


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