Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ein Haushalt - zwei Nichtzahler - Ankündigung auf Zwangsvollstreckung  (Gelesen 3221 mal)

a
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

folgender Fall ist bekannt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11601.0.html

Der neue fiktive Fall nimmt jedoch einen anderen Lauf:

Zwei Personen (Person A und Person B) leben seit 12/2013 in einer Wohnung.
Person A ist der Eigentümer, Person B nur gemeldet (kein Eigentümer, kein Mieter).
Die beiden Personen bekommen seit dem Einzug regelmäßig und gleichzeitig Post vom Beitragsservice, ignorieren diese jedoch komplett.
Mittlerweile sind beide zwangsangemeldet und haben schon jeweils vier Festsetzungsbescheide und Mahnungen erhalten.

Bis hierhin: Keiner der Briefe wurde je beantwortet!

Vor ca. einem Monat bekommt nur Person B (!) einen Brief vom Finanzamt (Zentrale Vollstreckungsstelle) mit der Ankündigung auf Zwangsvollstreckung.

Person B antwortet dem Finanzamt, dass sie weder Eigentümer noch Mieter der Wohnung ist und dass es gegen Sie keine Forderung seitens des Beitragsservice geben kann.

Daraufhin erhält Person B einen zweiten Brief vom Finanzamt mit der Bitte den Gebührenpflichtigen für diese Wohnung zu benennen. Sollte das nicht passieren, wird die Zwangsvollstreckung fortgesetzt.

Person A hat bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Briefe erhalten.

Jetzt die Frage: Wie sollte sich Person B verhalten? Kann gegen die Person B überhaupt eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden bei dieser dünnen "Beweislage" seitens des Beitragsservice?

Person B sieht der ganzen Angelegenheit ziemlich gelassen entgegen, da sie im Notfall auf Person A verweisen kann. Ist diese Gelassenheit angemessen?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus und beste Grüße!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.552
Dünne Beweislage, nun ja, formal ist ein Bescheid ergangen und damit ist er vollstreckbar.
Einziger Ausweg wäre nur möglich, wenn der Bescheid, auf den vollstreckt werden soll, nicht erhalten wurde, sonst hätte man ihn ja geprüft und Widerspruch eingelegt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.237
Als nicht Beitragspflichtiger ist man zu gar nichts verpflichtet, das Finanzamt ist schon gar nicht berechtigt, Fragen zu stellen. Das Finanzamt handelt nicht nur wegen einer sehr dünnen Beweislage, sondern auch ohne gesetzliche Grundlage. Also muss man erst mal fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das alles geschieht. Im RBStV steht nur, der Wohnungsinhaber muss Auskunft erteilen, ebenso der Vermieter, aber keinesfalls muss ein Mitbewohner Auskunft erteilen. Kann man zwar machen, aber dann ist die andere Person angeschmiert. Auskunft darf die LRA verlangen, nicht der BS. Ob das Finanzamt für die LRA tätig werden darf, muss auch geklärt werden.
Den RBStV zu lesen, ist hilfreich, es sind nur wenige, leicht verständliche Paragraphen für Person A von Bedeutung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 59
Dünne Beweislage, nun ja, formal ist ein Bescheid ergangen und damit ist er vollstreckbar.
Einziger Ausweg wäre nur möglich, wenn der Bescheid, auf den vollstreckt werden soll, nicht erhalten wurde, sonst hätte man ihn ja geprüft und Widerspruch eingelegt...

Sehr richtig, das Finanzamt möge sich doch bitte die Zustellung des Bescheides beweisen lassen. Ich wette, dass kann die GEZ nicht, wenn Person X behaupten würde, dass keine Bescheide zugestellt wurden.

Damit hätte sich das Thema erledigt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

a
  • Beiträge: 3
Moin zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe gehört, dass Person B dem Finanzamt wohl ähnlich geantwortet hat. Mal sehen, wie die Story weitergeht...

Beste Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten: Person B hat einen Brief vom Finanzamt bekommen.

Zitat
Sehr geehrte Person B,

mit Schreiben vom ... habe ich Ihnen dargelegt, wie Sie die Vollstreckung beenden können.

Da mir von Seiten des Gläubigers keine weitere Zuschrift - und auch keine Rücknahme des Vollstreckungsauftrages vorliegt, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Vorschlag nicht gefolgt sind.

Daher werde ich nun - mit Bedauern, aber dennoch - die Vollstreckung fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

Wie soll sich Person B nun weiter verhalten?

Beste Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 774
Hast du alle Unterlagen von Finanzamt geholt?
Hole alles, die müssen dir auch noch Zeit geben, die Unterlagen zu lesen/zu prüfen/ rechtlichen Rat zu suchen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben