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Autor Thema: Homepage Landesverein der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten LVBB-MV  (Gelesen 5508 mal)

K
  • Beiträge: 6
da Herr Karl Kotzt seit langem auch von den "Antidemokratischen Kräften" Seitens der RFA, BS, Stadt-
kasse und Vollstrecker heimgesucht wird hat er mal wieder auf o.g. Homepage der Vollstrecker ge-
schaut. Unter der Rubrik Presseveröffentlichung/Urteile habe ich nun folgenden Text der Betreiber
gefunden,

http://www.lvvb-mv.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=76

NEUES Urteil aus Tübingen    

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben wir wieder schlechte Nachrichten vom Landgericht Tübingen. Das LG Tübingen hat nach der zwischenzeitlichen BGH-Entscheidung erneut zu einem (alten) Vollstreckungsersuchen des SWR entschieden. Es vertritt weiterhin die Ansicht, dass weder der Gläubiger noch die Vollstreckungsbehörde ausreichend bezeichnet sind. Diesmal hat das LG Tübingen die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Rechtsweg ist damit erschöpft. Die Landesrundfunkanstalten prüfen derzeit, wie hier weiter zu verfahren ist. Abgesehen von der gesetzlich vorgesehen Ausgestaltung der Vollstreckungsersuchen ist die Entscheidung des LG Tübingen für das Sendegebiet des NDR und von Radio Bremen auch nicht relevant. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass die Entscheidung in den einschlägigen Internetforen Verbreitung findet und sich wieder jede Menge Beitragsschuldner unter Berufung auf diese Entscheidung gegen die Vollstreckung wenden werden. Dennoch bitte ich Sie, die Vollstreckung aus den Vollstreckungsersuchen des NDR und von Radio Bremen unverändert fortzusetzen. Über den weiteren Verlauf werde ich Sie selbstverständlich zeitnah informieren.

Wenn Herr Kotzt sowas liest wird ihm selbstvertsändlich übel und er fragt sich ob es möglich ist
die Betreiber dieser Seite abzumahnen oder ihnen evtl. den Staatsanwalt vorbeizuschicken...
kann doch nicht sein dass sich alimentierte Beamte über die Tübinger Rechtsprechung beklagen,
oder? Hört sich nach meinem Empfinden nach einer antidemokratischen Geisteshaltung an.

Falls jemand von Euch Ideen hat ob auf deren Seiten strafrechtlich etwas zu finden ist bin ich für
jeden Tip dankbar.

Grüsse Karl Kotzt





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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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