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Autor Thema: Partner 1 hat Widerspruch eingelegt, Partner 2 wird ebenfalls angeschrieben  (Gelesen 1244 mal)

S
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Hallo,

wie könnte ein Mitglied (2) eines Paares vorgehen, wenn es frisch zum anderen Mitglied (1) gezogen ist und direkt angeschrieben wurde von der GEZ.
Dieser neue Partner (2) kann schlecht angeben, dass Parner (1) bereits bezahlt, jedoch ist ja nur eine Person im Haushalt für den Beitragsservice relevant.

Nebenbei sei erwähnt, dass Person (2) ein unentgeltliches Praktikum durchführt und nur knapp 200 Euro Kinder/Taschengeld im Monat zum Leben hat, wovon 80 Euro an den Partner (1) gehen.
Gibt es neben BeFöG und ALG 2 evtl. noch eine andere Möglichkeit zu beweisen, dass kein Geld vorhanden ist?

Vielen Dank im Voraus fürs Lesen und ggf. Antworten

ps.: Leider habe ich über die SuFu nichts passendes finden können.


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S
  • Beiträge: 7
Hat hier niemand Erfahrung mit dem Beispiel? Das muss doch eigentlich häufiger vorkommen.


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Z
  • Beiträge: 1.543
So ist da nunmal, wenn ich in der Kneipe mit meinem Kumpel Bier trinke und ich habe wie er auch kein Geld, dann sage ich der Bedienung: "Mein Kumpel prellt heute die Zeche für uns beide..."

Es ist nunmal leider nicht vorgesehen, daß arme Leute, die nicht von Sozialtransfer leben sich aus der Haushaltssteuer heraushalten können.
Variante eins: 1 oder 2 versucht, sich aus dem Schußfeld zu holen, indem er behauptet, nicht Haushaltsvorstand zu sein -
oder Variante 2: 1 und 2 verweigern sich, in der Hoffnung, daß einer von beiden irgendwann in Ruhe gelassen wird oder beide einen Beitragsbescheid für den gleichen Zeitraum bekommen und damit den Verwaltungsakt als solchen zuverlässig angreifbar machen.


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