Hallo
und erstmal danke für die Antwort.
Dass die Angabe des Eingangsdatums im Widerspruch ein Fehler war, weiß Person S.Q. jetzt auch. Leider bestand beim 1. Widerspruch nicht mehr die Möglichkeit ein Fax vorab zu schicken.
Person S.Q. hat jetzt ihren 2. Widerspruch auf den 2. Festsetzungsbescheid beendet, der theoretisch bis zum 10.07.2015 beim BS sein muß. Auch hier hat Person S.Q. das Eingangsdatum vermerkt, was aber noch korrigiert werden wird, sprich einfach entfernt wird. Dieser Widerspruch wird nun auch per Fax vorab gesendet und wieder als Einschreiben mit Rückschein mit der Post geschickt.
Was Person S.Q. jetzt aber noch Sorge macht, ist das Eingangsdatum auf dem heute erhaltenen Rückschein zum 1. Widerspruch. Demnach müßte das Einschreiben ja 12 Tage unterwegs gewesen sein.
Könnte der BS Person S.Q. wirklich eine so lange Beförderungszeit anlasten? Ich meine, es kann doch nicht erwartet werden, dass man seinen Widerspruch höchstpersönlich beim BS oder der Rundfunkanstalt vorbei bringt nur um eine 100% tige Fristwahrung zu gewährleisten? Für Person S.Q. wäre das ein unverhältnismäßiger Aufwand und nur unter großen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)