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Autor Thema: Alle Schreiben an den BS gleich an den Geschäftsführer persönlich richten?  (Gelesen 3696 mal)

T
  • Beiträge: 1
Ich habe mir mal überlegt, da es hier doch immer um einen Ansprechpartner bei dem BS geht, ob es nicht sinnvoll sein könnte, alles was den BS betrifft, gleich namentlich an den
Geschäftsführer des Beitragsservice
Dr. Stefan Wolf

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
persönlich zu senden und zwar alles!
(anstatt an die allgemein ausgegebene Anschrift)

Da würde es doch eigentlich die Korrektheit erfordern, dass er uns auch persönlich antwortet bzw. zumindest unterschreibt! Somit hätten wir doch etwas in der Hand. Ob die nun zum Vorteil für uns ist, mag mal dahingestellt sein, (eben wegen der fehlenden Unterschrift)  aber eigentlich dürfte doch kein Schreiben mehr mit "maschinell erstellt" bla...bla zurückkommen.

Ist das vielleicht sinnvoll?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2016, 17:50 von Bürger«

s
  • Beiträge: 17
Meiner Meinung nach ist es überhaut nicht sinnvoll mit dem Beitragsservice eien Breiffreundschaft zu starten, sonder wenn überhaupt mit der "zuständigen LRA", denn die ist laut RSTV für die "Beiträge" zuständig.


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b
  • Beiträge: 776
Allgemeines Problem am Beitragsservice ist: Dokumente sind nicht für Öffentlichkeit gedacht und sind geheim. Somit existiert diese Firma für Bürger nicht. Was hinter verschlossenen Türen gestrickt wurde, lässt sich nicht überprüfen.

Schreibt man an Beitragsservice, dann kann es nur schief gehen, da man nicht weiß, mit wem man kommuniziert. Ob Antwort-Briefe von denen überhaupt irgendwelche Rechtskraft haben, usw?

Am besten schreibt man an LRA. An LRA Justiziariat. Die Antworten, die von denen kommen, kann man dann später immer wieder verwenden.


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K
  • Beiträge: 2.246
Gretchenfrage(n):

- woher weiss ich denn überhaupt WER die (für mich) "jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" ist?


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  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.749
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
- woher weiss ich denn überhaupt WER die (für mich) "jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" ist?

Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.msg115677.html#msg115677

Die jeweils zuständige "Landesrundfunkanstalt" sollte sich aus den
Zustimmungsgesetzen zu den Staatsverträgen der jeweiligen Rundfunkanstalten ergeben:

Beispiel
"MDR Staatsvertrag"
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV_MDR#p1
Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet.
(2) Der MDR hat das Recht der Selbstverwaltung.
(3) Eine Konkursfähigkeit des MDR besteht nicht.


Hier aber bitte nicht weiter abdriften vom Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Alle Schreiben an den BS gleich an den Geschäftsführer persönlich richten?
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2016, 22:33 von Bürger«
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c
  • Beiträge: 873

...möglicherweise aus den Zustimmungsgesetzen zu den Staatsverträgen der jeweiligen Rundfunkanstalten?

Beispiel
"MDR Staatsvertrag"


Nee, da steht nix drin von einer Zuständigkeit, die Beiträge zu erheben.. (eben nur die "Zuständigkeit" Dummfunk abzusondern). Nicht wundern...


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Ich habe schon mehrfach an den Geschäftsführer Herrn Wolf geschrieben. Auch mit dem -persönlich- Vermerk antworteten mir immer andere Personen "i.A.". Ich nehme inzwischen fast an, dass es den Herrn gar nicht gibt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

a

anne-mariechen

Ich habe schon mehrfach an den Geschäftsführer Herrn Wolf geschrieben. Auch mit dem -persönlich- Vermerk antworteten mir immer andere Personen "i.A.". Ich nehme inzwischen fast an, dass es den Herrn gar nicht gibt.

Na na das glaube ich nicht. Bei dem Gehalt und der Rente kann man schon mal den Kopf mit seinem Namen hinhalten und von seinem Mitarbeiter den Dreck abarbeiten lassen.


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P
  • Beiträge: 4.011
Es wird einen Herrn Wolf sicherlich geben.

Satire on
Aber wahrscheinlich hat ein Wolf keine Zeit, sondern mischt sich im Schafspelz unter die Schäfchen um diese zu überfallen.
Satire off


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G
  • Beiträge: 1.548
Herr Wolf befindet sich derzeit auf einer Luxusjacht vor der italienischen Küste, um zusammen mit ***bossen einen Plan "B" für den Schutzgeldbeitragseinzug auszuarbeiten.


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten. Das FOrum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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