Der Vollzugsbeamte dürfte einen Titel oder ein rechtlich gleichgestelltes Schreiben haben, aber wie man BS kennt, sind diese oft fehlerhaft. Es ist also wichtig, diese prüfen zu können, um seine Rechte wahrnehmen zu können.
Wenn er die Titel hat, dann kann ich das prüfen... aber was ist mit den Fällen, wo er auf einem Blatt Papier angeblich fällige Forderungen aufgelistet bekommt, und unter dieses Papier steht, dass
es sich um eine vollstreckbare Ausfertigung handelt....
Dann sind 2 vollstreckbare Urkunden für ein un denselben Zweck ausgestellt und in Umlauf gebracht worden:
1x die Festsetzungsbescheide und
1x die vollstreckbare Ausfertigung der aufgelisteten Forderungen
Das sollte sich mal ein privater Gläubigr erlauben.. wissentlich 2 Titel für ein und dieselbe Forderung zu erlangen..... Urkundenfälschung, Titelerschleichung....