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Autor Thema: Und die Hoffnung stirbt zuletzt! 2 interessante Klagen vom Tellerrand.  (Gelesen 2597 mal)

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  • Beiträge: 106
Bevor die Links in meinem Browser sich wieder im Nirvana auflösen, wollte ich sie noch schnell ins Forum posten:
(Vielleicht für den einen oder anderen bereits bzw. potentiell Klagenden zur weiteren Inspiration bezüglich der zu führenden Auseinandersetzungen vor Gericht nützlich.)


1. Klage: zur geplanten PKW-Maut

Zitat
"Die EU-Kommission hat wie erwartet die Pkw-Mautpläne von Verkehrsminister Dobrindt gestoppt und leitet ein Verfahren ein. Die Behörde ist der Meinung, dass die Abgabe nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Die Entscheidung wurde von EU-Verkehrskommissarin Bulc per Twitter mitgeteilt: Die EU-Kommission geht wegen der Pkw-Maut juristisch gegen Deutschland vor und stoppt damit wie erwartet das umstrittene Vorhaben von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Somit geht die EU-Kommission davon aus, dass der Plan gegen EU-Recht verstößt.
[...]
Nach früheren Angaben aus Kommissionskreisen sieht die Behörde in der Abgabe eine gezielte Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Denn unter dem Strich würden nur ausländische Fahrer belastet, weil Inländer ihr Geld über eine Senkung der Kfz-Steuer zurückbekommen sollen, hieß es. Laut Bundesverkehrsministerium soll die Maut nach Abzug der Kosten jährlich 500 Millionen Euro einbringen."

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/maut-eu-geht-gegen-dobrindts-plaene-vor-a-1039483.html

Zitat
„Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert. Wir haben erhebliche Zweifel, ob die einschlägigen deutschen Gesetze diesem Grundsatz entsprechen“, erklärte Verkehrskommissarin Violeta Bulc.

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/eu-bremst-deutsche-pkw-maut-aus-3129087.html

Kommentar: Über 7 Milliarden Menschen können kostenlos 24h/d den dt. ÖrR konsumieren. Ca. 80 Millionen sind, da sie ausgerechnet ihren Wohnsitz auf dem falschen Stück Land haben, zur Zwangsabgabe verpflichtet.


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2. Klage: Hartz IV - aufgrund der Pauschale für die Pausenverpflegung

Zitat
"Pausenverpflegung, die ein Arbeitgeber bereitstellt, darf nicht pauschal zur Kürzung des Regelbedarfs von Leistungsberechtigten führen. Dies gilt erst recht, wenn sie – wie hier – aus gesundheitlichen Gründen gar nicht verzehrt wird.
[...]
Mit ihrer im Juni 2014 erhobenen Klage wandte sich die Klägerin gegen die Anrechnung der Verpflegungspauschale. Sie trug vor, dass sie die zur Verfügung gestellten Speisen gar nicht gegessen habe. Aus gesundheitlichen Gründen habe sie viel abgenommen und sehr auf ihre Ernährung geachtet. Das Essen – viel Fleisch, Wurst, Salate mit Mayonnaise – sei jedoch sehr fett und kohlenhydratreich gewesen. Dass trotzdem eine Pauschale angerechnet werde, verletze sie in ihren Persönlichkeitsrechten.
[...]
Die entsprechende Vorschrift der ALG II-Verordnung zur Anrechnung von Verpflegung (siehe unten) verstoße gegen höherrangiges Recht. Sie beachte nicht, dass nach dem Grundprinzip der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) eine abschließend pauschalierte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt werde (die sogenannte Regelleistung). Eine aufwendige individuelle Bedarfsermittlung sei daneben weder zugunsten noch zulasten der Leistungsempfänger vorgesehen. Die pauschalierte Regelleistung solle gerade die Selbstverantwortung und Eigenständigkeit der Hilfeempfänger fördern. Bedürfnislosigkeit dürfe nicht zum Leistungsentzug führen."
Quelle: http://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.334720.php

Kommentar: Ein Unterhaltungsangebot eines ÖrR darf nicht pauschal zur Kürzung des Einkommens eines Menschen führen. Dies gilt erst recht, wenn sie – wie hier – aus gesundheitlichen Gründen gar nicht konsumiert wird.  :D


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

2
  • Beiträge: 98
Klar, dass die CSU mit ihrer schei* Maut so nicht durch kommt. Es ist ganz klar ein "Taschenspielertrick". Wenn der mit sowas durchkommt, wofür brauchen wir dann noch Gesetze? Viel schlimmer ist aber, dass unsere Politiker das gleiche dann auch auf andere Abgaben übertragen würden. Da sind die ja sehr erfinderisch.


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H
  • Beiträge: 63
Ich finde beide Hinweise sehr wichtig.

Leider sind wir vor Gericht wegen der Verzögerungstaktik der Politik (das ist in anderen Bereichen genauso! ) ja noch nicht mal auf Bundesebene, um dann vor der EU weiter zu kommen. Vor dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hätte Jemand bei der EU Kommission oder im EU Parlament intervenieren müssen.

Alleine auch schon wettbewerbsrechtlich ist doch abenteuerlich, das da mit der Haushaltszwangsabgabe für riesige Sender- und Produktionsapparate passiert.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“

Man(n) Frau könnte aber auch  andersrum Denken (…)

Die Maut-Pläne wurden ja nach Aussage des Herrn DO++++ mit der EU abgesprochen. Also wusste er doch, dass das nicht gut gehen kann. Man(n) Frau hat uns aber in den Medien mitgeteilt, dass alles Rechtens ist.

Aber:

Man(n) Frau könnte damit aber auch interpretieren, dass das abgesprochen ist und wir in ein paar Jahren dann die Maut zusätzlich zur KFZ-Steuer zahlen werden.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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