Gerade solche Fälle zeigen, wie absurd es ist, wenn der BS Leute anschreibt, die nicht mehr an der Adresse wohnen. Soll doch ein Gerichtsvollzieher kommen. Person A wohnt da nicht, niemand muss dazu irgendwelche Angaben machen, weil es im RBStV nicht gefordert wird. Auch die neuen Bewohner sollten einfach behaupten, niemanden zu kennen, die stehen nicht unter Eid und müssen keine Auskunft geben. Sollte Person A irgendwann aufgefordert werden, dazu Angaben zu machen, einfach mal fragen, auf welche rechtliche Grundlage die sich beziehen. Niemand muss zu vergangenen Wohnverhältnissen Angaben machen. Wenn zur neuen Adresse ein Festsetzungsbescheid kommt, muss nur wegen der neuen Adresse auf den Festsetzungsbescheid reagiert werden. Ob man früher Beitragspflichtig für die verlassene Wohnung war, können die nicht feststellen. Man kann es abstreiten, sogar vor Gericht. Man muss keinerlei Auskunft geben, keine Beweise vorlegen. Das gibt das Gesetz nicht her. Nur wer wohnt muss Auskunft geben, nicht wer wohnte. Funktioniert natürlich nur, wenn niemals vorher reagiert wurde, sonst hätte man seine Adresse unfreiwillig bestätigt.