Hallo an alle welche die absurde Geschichte eines GEZ Geschädigten interessiert und evtl. Hilfestellung geben können.
Auswandern reicht nicht!
Vorgeschichte:
2011 Auswanderer A zieht aus seiner Mietwohnung aus und geht ins Ausland, da er damals nicht bei GEZ angemeldet war wird da auch nichts abgemeldet. A ist selbstständig und behält seine angemietete Gewerbeeinheit im selben Haus und gleicher Anschrift als Firmensitz und arbeitet aus dem Ausland und zahlt ans deutsche Finanzamt seine Abgaben.
2013 flattern in den Geschäftsbriefkasten irgendwelche Bitten des "neuen" ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" seine Wohnung anzumelden, die nachgesendete Post ignoriert A da er ja keine Wohnung mehr in D hat.
Da die Flut der Bettelbriefe nicht Einhalt nimmt, informiert sich A im Internet was das für ein Verein ist der da seinen Firmenbriefkasten zumüllt und stellt fest der GEZ-Nachfolger wird von der Mehrheit boykottiert und als verfassungswiedrig eingestuft. A fühlt sich bestätigt und als Auswanderer aus D nicht angesprochen.
2014 die Briefe über den Rundfunkbeitrags sind mittlerweise kiloweise nachgesendet worden und der Ton wurde immer forscher. Daraufhin wurde A zwangsangemeldet mit seiner alten Wohndresse und rückwirkend seit Jan. 2013 zur Kasse gebeten. Drohungen werden formuliert wenn nicht endlich gezahlt wird wird die Anstalt es mit Zang vollstrecken.
Ende 2014 A reichts jetzt und schreibt ein Fax und eine Email an die Erpresser mit der Erklärung er sei seit nun 2011 im Ausland wohnhaft und nur sein Gewerberaum sei gebleieben schickt als Nachweis seine neue Meldebestätigung aus dem Ausland. Dann war 6 Wochen Ruhe- Schweigen- nix. Dann ein Brief A solle seine Betriebstätte anmelden mit den nötigen Angaben. A traut dem Frieden nicht und und meldet vorsorglich Dez. seine Wohnung rückwirkend ab und bittet um eine Abmeldebetsätigung seiner Wohnung.
02. Januar 2015 Festsetzungsbescheid
18 Januar 2015 Der Riesengau fetter Brief vom Obergerichtsvollzieher:
Zwangsvollstreckungssache- Südwestrundfunk... Forderungen gem. vollstreckbarem Titel zu vollstrecken ....Betrag bis 05.02.1015 überweisen..sollten Sie die Frist nicht einhalten...müssen Sie mit weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen..gez. OGV beim Amtsgericht
A erklärt sich erneut, dass er unter der angegeben Adresse gar nicht mehr wohnt und sendet wieder Nachweise und Abmeldung und fordert die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sofort einzustellen.
09. Februar 2015 dann das erste Schreiben in dem sich eine Angestellte der Anstalt wie folgt äußert:
Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Wohnung und geben an, dass Sie die Wohnung nicht bewohnen. ...,dass wir Ihre Wohnung für Sie anmelden, wenn wir innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten. ... ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber ist jede volljährige Person, die eine Wohnung innehat, also z.B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Die Beitragspflicht wird nicht durch die Nutzung, sonder durch das Innehaben einer Wohnung begründet.....Da Sie Inhaber der Wohnung sind, ist die Anmeldung rechtmäßig......offener Betrag 525,46 EUR...überweisen! Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass wir Ihre Firma bisher nicht angemeldet haben...Info im Anhang ...MfG
A wird nun richtig sauer denn er hat gar keine Wohnung inne! Hat seit 2011 deutschen Boden nicht mehr betreten seine Mietwohnung gekündigt.
Die
Definition eines Wohnsitzes knüpft an tatsächliche Umstände an:
Eine Wohnung hat jemand dann inne, wenn er die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung besitzt. Dabei muss die Wohnung mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgesucht werden. Dies kann auch in größeren Zeitabständen geschehen. Eine Mindestaufenthaltszeit im Jahr ist jedoch nicht erforderlich. Wird eine Wohnung nur gelegentlich aufgesucht, etwa zu besuchs- und Erholungszwecken, so ist dies nicht ausreichend. In Fällen von beruflichen Auslandsaufenthalten kann das Innehaben einer Wohnung vermutet werden, wenn die Wohnung im Inland beibehalten wird, die Benutzung jederzeit möglich ist und diese als Wohnung entsprechend ausgestattet ist. Das Innehaben einer Wohnung weist zudem eine zeitliche Komponente auf. So kann nach der Rechtsprechung auch für § 8 AO auf die Frist von sechs Monaten nach § 9 S. 2 AO zurückgegriffen werden, da diese Frist zum Ausdruck bringt, ab wann ein Aufenthalt nicht mehr nur vorübergehend ist (somit kein Wohnsitz bei einer Mietdauer, die von vornherein kürzer als sechs Monate ist). Quelle: Wohnsitz (§ 8 AO)
Jedoch hat A sich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet da er sein laufendes Gewerbe, von welchem er lebt, nicht aufgeben möchte. A ist Einzelunternehmer mit deutschen Firmensitz, beschäftigt eine Aushilfe und zahlt seine Steuern und Abgaben ordentlich in D.(deutscher Wohnsitz ist da Voraussetzung).
A erklärt sich wieder, dass er keine Wohnung in D inne hat er auch kein Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung ist, lediglich eine Gewerbeeinheit angemietet hat welche nichts ausser der Anschrift mit der Wohnung gemein hätte.
März 2015 A meldet sein Betrieb beim Beitragsservice an und erwähnt nochmals das er nur einen Betrieb innehabe..............usw.
April 2015 Antwort vom Südwestrundfunk Sie sind Unternehmer und somit Beitragspfli chtig... bitte Formular bis zum 0705.2015 ausfüllen und zurücksenden. A tut seine Pflicht und füllt alles wahrheitsgemäß aus: Ein Einzelunternehmen, eine Betriebsstätte, eine Aushilfe geringfügig entlohnt, kein geschäftl. KFZ. alles per FAX
Mai 2015 die Beitragseintreiber bedanken sich darauf hin, jetzt hat A 2 Beitragsnummern! Auch wird im Schreiben erwähnt dass A wiederholt mitgeteilt hätte unter der angegeben Anschrift keine Wohnung sondern eine Betriebsstätte zu haben und auf das Schreiben vom Februar hingewiesen in welchem A doch ausführlich informiert wurde. Da im Beitragsstaatsvertrag die Beitragszahlung von Wohnung u. Betriebsstätte getrennt behandet wird hat A´s Betrieb ab 05.2015 eine eigene Beitragsnummer.
Daten zum Beitragskonto XXXX:
Name von A
Name d. Betriebs mit 3 Schreibfehlern
Adresse
Rundfunkbeitrag: im nicht privaten Bereich
Betriebsstätte Nr. 1: Betriebsstätte in der Wohnung beitragsfrei
A schreibt die Begriffstutzigen zum wiederholten mal an er habe gar keine Wohn............ würde aber gerne für seine separate Betriebsstätte in einer separaten Gewerbeeinheit den Beitrag entrichten sobald er eine Rechnung bekommen würde.
10. Juni 2015 stark übergewichtiger Brief förmliche Zustellung vom OGV: Zahlungsaufforderung Frist 2 Wo. ab Zustellung - Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft Termin am 29.06.15
sollte man die Ladung missachten droht die EINTRAGUNG INS SCHULDNERVERZEICHNIS und ggf. VERHAFTUNG!
..."Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig.
Haftbefehl gegen Sie erlassen.
A ist schockiert jetzt soll er in den Knast obwohl er vor über 4 Jahren ins Ausland ausgewandert ist. Einfach unfassbar diese stupide Dreistigkeit.
..."Sollten Sie beabsichtigen, der Verpflichtung zu Abgabe der Vermögensauskunft zu wiedersprechen, so müssen Sie beim hiesigen Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung nach §766 ZPO einlegen. Ein Wiederspruch beim Gerichtsvollzieher, ggf. erst im Termin, ist nicht zulässig."
Leider weiß A sich nicht mehr zu helfen, alleine die Nachsendezeiten ins Ausland dauern oft über 14 Tage, ein Anwalt aus dem Ausland zu finden auf die Schnelle beschwerlich und die Kosten würden den Wert der Forderung wahrscheinlich überschreiten. Wenn A durch den Schufa Eintrag bedingt nicht mehr geschäftsfähig seine Existenz nicht zerstören und Mitarbeiter entlassen möchte oder sogar sich verhaften lassen will wird er sich wohl beugen müssen und die unberechtigten Beiträge an dieser gierigen Ganoven bezahlen.
Was denkt Ihr muss A jetzt resignieren, oder hat er noch irgendwelche Chancen Gerechtigkeit zu erfahren?