Die Zurückweisung kann man ja mal an die Vollstreckerin richten, aber damit ist ja die Sache nicht vom Tisch. Erst wenn der Beitragsservice die Vollstreckung zurück nimmt, wäre die Sache gegessen. Die Vollstreckerin wird wahrscheinlich die Zurückweisung weiterleiten, denn selbst kann sie nicht darüber entscheiden. Eventuell hat man dann Ruhe, bis über die Zurückweisung entschieden ist. Bei Ablehnung würde ich auf alle Fälle Klage einreichen.
Man könnte auch noch zusätzlich beim Beitragsservice gegen die Forderung Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Aussetzung der Forderungsverfolgung bis zu Klärung des Sachverhaltes beantragen. Falls die Vollstreckerin die Zurückweisung nicht weiter leiten würde.
Ich würde noch reinschreiben, dass es keine Beitragspflicht nach dem alten Staatsvertrag bis in die Gültigkeitsdauer des neuen Staatsvertrags hinein gibt, bei dem der alte Beitragsgrund (Geräteabhängigkeit) weggefallen ist.