Hallo juridana und Willkommen im Forum.
Vorweg: Es schickt sich hier im Forum nicht über eigene Einzelschicksale zu berichten und im gleichen Zuge Fragen dazu zu stellen, die den Anschein erwecken könnten, man wolle sich hier eine Rechtsberatung einholen. Bitte dazu die Boardregeln lesen und den auf jeder Seite oben rechts stehenden Hinweis verinnerlichen:
Wichtig für Sie: Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.Eine beliebige Person A in dieser Situation sollte prüfen, 1) ob auf jegliche empfangene Bescheide hin
jeweils ein fristgerechter Widerspruch inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' eingelegt wurde und 2) welche Bescheide der Gerichtsvollzieher zu vollstrecken vermag.
Person A könnte sich hier im Thema melden und ihren hypothetischen Fall möglichst genau schildern.