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Autor Thema: Mahnung erhalten und nicht auf Festsetzungsbescheid reagiert  (Gelesen 10137 mal)

G

Gast

Es ist immer besser das individuelle Anliegen auch individuell auszuformulieren anstatt 1:1 Vorlagen zu verwenden. Nachher - in einem etwaigen Rechtsstreit - behauptet noch die Gegenseite man hätte sich einer verschwörerischen Internetgemeinschaft zum Umgehen der strittigen pauschalen Mediensteuer angeschlossen und nur "Schutzbehauptungen" aufgestellt.

(die Suchfunktion hat nicht viel geholfen)

Als Inspiration für eine Person A habe ich mal die Suchfunktion nach "Mahnung erhalten" bemüht und dieses Thema gefunden:

Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html

Soll man dann noch darum bitten die GEZ möge einem doch bitte das Ding zuschicken damit man Widerspruch darauf einlegen kann?

Nein, ist nicht notwendig.


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B
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(die Suchfunktion hat nicht viel geholfen)

Als Inspiration für eine Person A habe ich mal die Suchfunktion nach "Mahnung erhalten" bemüht und dieses Thema gefunden:

Aha! Man muss bei der Suche also auf die Index Seite des Forums gehen, damit die Suche möglichst breit gefächert wird. Eine Suche in diesem Subforum beschränkt sich leider eben nur auf dieses Subforum. Gut zu wissen.

Zitat
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html

Klasse! Person A passt das Schreiben an die gegenwärtige Situtation an und schickt es los.

Auf dass deine Arbeit auch in diesem Fall fruchtet und möglichst viele Kopfschmerzen (oder Stirnrunzeln) bei den verhassten Feinden anrichtet.

Danke für deine Hilfe, rundfunkgegener.


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