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Autor Thema: BUNDESGERICHTSHOF: Kabel Deutschland erzielt Erfolg im Einspeisestreit mit ARD  (Gelesen 3048 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


BUNDESGERICHTSHOF:
Kabel Deutschland erzielt Erfolg im Einspeisestreit mit ARD


Der Streit um Einspeiseverträge von Kabel Deutschland mit den öffentlich-rechtlichen Sendern wird komplett neu verhandelt, hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Bisher hatte das Unternehmen erfolglos geklagt.

weiterlesen auf:

http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-kabel-deutschland-erzielt-erfolg-im-einspeisestreit-mit-ard-1506-114696.html


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P
  • Beiträge: 207
Das wäre eine weitere eklatante Rechtsverletzung durch den örR:
Zitat
Die Oberlandesgerichte München und Stuttgart sollen laut Bundesgerichtshof prüfen, ob die Kündigung der Einspeiseverträge im Rahmen einer verbotenen Absprache erfolgte.

Person PG ist davon überzeugt, dass sich die ARD-RFA und das ZDF abgesprochen hatten. Dies wäre wettbewerbswidrig.
Die gleichzeitigen Kündigungen durch alle ländereigenen RFA und durch das ZDF lassen nur diesen Schluss zu.
Als Folge, meint PG, wären die Kündigungen nichtig.

Interessant wäre es zu wissen, ob die örR die Einsparungen, die sie durch die Einspeisekündigung erreichten,
der KEF gemeldet oder sonstwie bei ihren Bedarfszahlen berücksichtigt haben oder ob diese Gelder "versickert" wären.



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k
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  • Wir sind das Volk
PG,die sind weg ;)genau so wie gezahlte sogenannte Beiträge unter Vorbehalt.


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koppi1947

B

Bill Gez

Bundesgerichtshof zu Entgelten für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze


Urteile vom 16. Juni 2015 – KZR 83/13 und KZR 3/14

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten an Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung ihrer Fernseh- und Radioprogramme in das Kabelnetz ein Entgelt zu zahlen haben. Die Klägerin betreibt insbesondere in Rheinland-Pfalz und in Bayern Breitbandkabelnetze für Rundfunksignale. Sie streitet mit den jeweils beklagten öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (im Verfahren KZR 83/13 der Südwestrundrundfunk, im Verfahren KZR 3/14 der Bayerische Rundfunk) um die Bezahlung eines solchen Entgelts.

weiterlesen auf:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71329&pos=0&anz=97


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