Das wäre eine weitere eklatante Rechtsverletzung durch den örR:
Die Oberlandesgerichte München und Stuttgart sollen laut Bundesgerichtshof prüfen, ob die Kündigung der Einspeiseverträge im Rahmen einer verbotenen Absprache erfolgte.
Person PG ist davon überzeugt, dass sich die ARD-RFA und das ZDF abgesprochen hatten. Dies wäre wettbewerbswidrig.
Die gleichzeitigen Kündigungen durch alle ländereigenen RFA und durch das ZDF lassen nur diesen Schluss zu.
Als Folge, meint PG, wären die Kündigungen nichtig.
Interessant wäre es zu wissen, ob die örR die Einsparungen, die sie durch die Einspeisekündigung erreichten,
der KEF gemeldet oder sonstwie bei ihren Bedarfszahlen berücksichtigt haben oder ob diese Gelder "versickert" wären.