Hier ein Urteil des Verwaltungsgericht Berlin vom 22. April 2015, ich bitte die Ungenauigkeiten bei der Texterkennung der eingescannten Kopie zu entschuldigen. Es gibt zahlreiche beachtenswerte Punkte, die man bei der eigenen Klage berücksichtigen kann.
Hier ein gutes Beispiel:
"Die Einräumung einer Entlastungsmöglichkeit für den Bürger widerspricht der gesetzgeberischen Zielsetzung auch aus einem anderen Grund nicht. So war mit dem neuen RBStV gleichsam die Zielsetzung verbunden, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu fördern (vgl. LT-Drucks. 16/3437, S. 22). Dieses Ziel lässt sich nicht nur durch eine flächendeckende Abgabenerhebung erreichen; sondern gerade auch durch die Einräumung einer Entlastungsmöglichkeit bei tatsächlichem Nichtvorhandensein eines Rundfunkempfangsgerätes."
Edit "Bürger":
Danke für die Mitwirkung - Thread muss jedoch geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Beachte auch die beiden tangierenden Threads
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.0.html
Musterverfahren VG Berlin (Az. 27 K 310.14) > an Klage festhalten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14256.0.html
Anm.Mod. seppl: Formatierung wurde bearbeitet und Dokument als PDF gespeichert