Hallo zusammen,
Person A ist neu hier und hat ein paar Fragen. A hat hier zwar schon viel gelesen, aber noch nicht das richtige gefunden, daher nun doch ein Beitrag.
Angenommen Person A hat mehrere Beitragsbescheide bekommen, und auf alle fristgerecht Widerspruch eingelegt und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Es kam jedoch kein Widerspruchsbescheid, gegen den dann Klage erhoben werden könnte. Nehmen wir weiter an. es kam nur ein weiterer Beitragsbescheid gegen den erneut Widerspruch eingelegt worden wäre, aber keine Antwort und keine Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung erfolgt wäre. Auch nach schriftlicher Nachfrage zur Entscheidung über diesen Antrag gab es keine Antwort.
Nehmen wir nun an, Person A hätte vor 2 Tagen dann überraschend Post vom "Obergerichtsvollzieher" bekommen in welchem der werte Herr (der sich Obergerichtsvollzieher am Amtsgericht Nürtingen nennt) schreibt, dass ihm ein Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft vorliege und der Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen sei, da sonst ein Termin zur Abgabe eben dieser Abgabe gemacht werde und bei Nichterscheinen Haftbefehl ergehen könnte und Eintragung im Schuldnerverzeichnis erfolgt.
Nun ist die Frage, was könnte Person A in diesem Fall tun ? Brief an GV? Brief an Amtsgericht? Brief an Verwaltungsgericht? Mit welchem Inhalt?
Viele Grüße und danke wenn ihr mir bei meinem Fallbeispiel helfen könnt.