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Autor Thema: GEZ KONTROLLIERT CONTAINER | Flüchtlinge sollen Rundfunk-Gebühr zahlen  (Gelesen 8670 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


GEZ KONTROLLIERT CONTAINER


Flüchtlinge sollen Rundfunk-Gebühr zahlen

Die Menschen haben Krieg und eine lange Flucht hinter sich – und in Hamburg belästigt sie sofort der öffentlich-rechtliche Rundfunk...

GEZ-ÄRGER FÜR FLÜCHTLINGE!
Kaum zu glauben: Der „Beitragsservice“ zum Eintreiben der Rundfunkgebühr verschickt massenhaft Briefe in Flüchtlings-Unterkünfte. Kaum in Deutschland und im Asylverfahren, schon werden 52,50 Euro pro Quartal fällig...

weiterlesen auf:

http://www.bild.de/regional/hamburg/gez/fluechtlinge-sollen-rundfunk-gebuehr-zahlen-41243486.bild.html


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I
  • Beiträge: 434
Das Statement vom Beitragsservice vom Februar 2015 oder wie rede ich mich am besten raus:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/keine_beitragspflicht_fuer_asylbewerberunterkuenfte/index_ger.html
Zitat
Keine Beitragspflicht für Asylbewerberunterkünfte

Verschiedene Medien berichteten – zum Teil unvollständig oder unrichtig – über die Beitragspflicht von Asylbewerberunterkünften: Der Beitragsservice habe von rund 800 Flüchtlingen in Dortmunder Sammelunterkünften Rundfunkbeiträge verlangt.

Der Beitragsservice kann die Zahlen von 800 angeschriebenen Flüchtlingen nicht bestätigen. Bei den angeschriebenen Personen handelt es sich vielmehr um Einzelfälle.

Richtig ist außerdem:

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raum­einheiten innerhalb von Asyl­bewerber­heimen wohnen, sind grundsätzlich nicht zur Zahlung eines Wohnungs­beitrags verpflichtet.

Der Beitragsservice ist zwingend auf die Hilfe der Städte und Kommunen angewiesen. Diese sollten Unterkünfte, die für Asyl­bewerber angemietet werden, beim Beitragsservice melden, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Bereits im März 2014 wurden Städte und Kommunen vom Beitragsservice über den Deutschen Städte- und Gemeindebund darüber informiert, wie Asyl­bewerber­unterkünfte abzumelden seien.

Für den Beitragsservice, der im Auftrag der Rundfunk­anstalten den Rundfunkbeitrag erhebt, ist es allein anhand von Meldedaten nicht möglich zu erkennen, wo die gemeldete Person lebt. Der Beitragsservice weiß daher nicht, dass es sich bei der angeschriebenen Person um einen Asylbewerber handelt, der in einem Asylbewerber­heim untergebracht ist.

Da seit Januar 2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag, ist der Beitragsservice für den Anknüpfungspunkt "Wohnung" verpflichtet, die Beitragspflicht zu prüfen. Um diese Prüfung herbeizuführen, erkundigt sich der Beitragsservice daher zunächst bei der melderechtlich erfassten Person. Es ist daher möglich, dass auch Asylbewerber angeschrieben werden, obwohl sie nicht beitragspflichtig sind.

Sobald diese Prüfung erfolgt ist, kommt es im Fall der Bewohner von Asyl­bewerber­unterkünften selbstverständlich nicht zu einer Anmeldung. Der Beitragsservice arbeitet bereits an einer Vereinfachung des Verfahrens für alle Beteiligten.

Na da bin ich über die Vereinfachung ja mal gespannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 14:42 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Na da bin ich über die Vereinfachung ja mal gespannt.

Dann sollen mal die Städte und Kommunen mithelfen und bis auf Weiteres keine Daten mehr übermitteln. Vielleicht beflügelt das die Bemühungen der GEZ?


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k
  • Beiträge: 28
Na ganz so einfach ist es leider nicht.
Ich habe hier die Textpassage des  Lankreistages als Info an die Sozialämter

Zitat
Rundfunkbeitragspflicht von Asylbewerbern;
Hier: Verwaltungsvereinfachung durch
Hinterlegung der Adressen von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen

Zusammenfassung
Der Beitragsservice der Rundefunkanstalten bietet bereits seit 2014 die Möglichkeit, die
Adressen von Asylbewerberheimen (Gemeinschaftsunterkünften) zu melden, um auf diese
Weise sicherzustellen, dass die dort untergebrachten Asylbewerber nicht zur Zahlung des
Rundfunkbeitrags aufgefordert werden. Der Beitragsservice stellt dieses Verfahren nun
erstmals auch für den Fall zur Verfügung, dass Asylbewerber in Wohnungen
vorübergehend untergebracht werden.
Der Deutsche Landkreistag teilt weiter mit:
„Nach den Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) sind auch Asylbewerber
für ihre Wohnung beitragspflichtig. Diese Beitragspflicht entfällt, wenn sich der Asylbewerber
nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 RBStV von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lässt. Von
vornherein nicht beitragspflichtig sind demgegenüber Asylbewerber, die nicht in „Wohnungen“
im Sinne des RBStV leben, sondern in Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberheimen)
untergebracht sind. Seit 2014 können daher die Adressen solcher Unterkünfte dem
Beitragsservice gemeldet werden (dazu Bezugsrundschreiben Nr. 179/2014). Diese werden
dann gesperrt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die dort gemeldeten Asylbewerber vom
Beitragsservice nicht mehr zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 14:43 von Bürger«

B
  • Beiträge: 13
Kann ich mein Haus zu einer Gemeinschaftsunterkunft mit Asylbewerbern umwandeln und die Sperrung der Adresse für den Beitragsservice beantragen?


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G
  • Beiträge: 1.548
Sehr gute Idee. Da meine Mutter 1938 im jetzigen Polen geboren ist, habe ich ja einen Migrationshintergrund und müsste ohnehin befreit sein. Hat das mal jemand versucht?


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  • Moderator
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Mich würde eher interessieren wo die gesetzliche Begründung für die Freistellung von Asylwohnungen gegeben ist.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Diese fallen doch eh unter die asozial bevorzugte Behandlung von Wohngemeinschaften .
Bsp.: Eine Adresse , 50.... Bewohner , alle nix vernünftig Zusammenhang verstehen.
Fragen was die wollen , .... komisches Land ...
Man kann es ja mal versuchen , vielleicht findet sich ein deutschSprachmächtigesTrottel was ängstlich zahlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2015, 22:02 von mickschecker«
You can win if you want

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Mich würde auch interessieren  , warum unsere bereits so vorbildlich integrierten ausländischen Mitbürger so verhältnismäßig wenig Widerstand durchblicken lassen. In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet. In ihrem heimischen Reich in Deutschland tönt oftmals nichts deutsches aus der MerkelsGlotze .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2015, 22:35 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.388
Mich würde auch interessieren  , warum unsere bereits so vorbildlich integrierten ausländischen Mitbürger so verhältnismäßig wenig Widerstand durchblicken lassen.
Mangels Kenntnis der realen Verhältnisse?

 
Zitat
In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet.
Ich habe da auch als Inländer gar keine Ahnung; woran erkennt man das?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

v

vmp

  • Beiträge: 94
Zitat
In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet.
Ich habe da auch als Inländer gar keine Ahnung; woran erkennt man das?

Indem man einen Kompass benutzt und guckt, in welche Richtung die Satellitenschüssel zeigt. Danach kann man dann bspw. hier gucken welcher Satellit angesprochen wird. Die haben ja alle unterschiedliche Grade Ost/West.


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  • Beiträge: 710
Die Bild als Quelle...najanja...hier andere Quellen:

FAZ_
##http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-und-zdf-rundfunkbeitrag-gez-schreibt-fluechtlinge-an-13451620.html
WELT.de_
##http://www.welt.de/regionales/nrw/article137898823/Fluechtlinge-sollten-Rundfunkgebuehren-bezahlen.html

Und zur Auflockerung: Das Jahr 2007 und die GEZ

- https://www.youtube.com/watch?v=0I-J7CLmX5c


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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