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Autor Thema: Widerspruchsbescheid und dann...?  (Gelesen 4087 mal)

H
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Widerspruchsbescheid und dann...?
Autor: 15. Juni 2015, 11:06
Hallo ins Forum,
eine Fiktive Person Z fragt sich, wie weit sie gehen will.
Angefangen hat sie mit der Intetion den eigenen Möglichkeiten entsprechend so ungemütlich wie möglich zu sein.
Demnächst wird ihr der Widerspruchsbescheid eintrudeln.
Person Z hat nicht viel Ahnung vom Thema, nicht viel Zeit, fühlt sich überfordert  und kann schon schlecht schlafen bei der Vorstellung vor Gericht ziehen zu müssen um dort  Geld zu lassen, womöglich für nix und nix.

  • Frage: ist es so, dass die fiktive Person Z nach dem Erhalt eines  Widerspruchsbescheides aus der Sache aussteigen kann, ohne einen cent mehr gezahlt zu haben als der normale Beitragszahler?  (Säumniszuschläge sind nicht aufgelistet.)
  • Frage: Was für einen Nutzen oder Erfolg hätte es bestenfalls den ersten Prozess zu machen und dann aufzugeben?
  • Frage: Wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis für den ersten Gerichtsprozess klein ist, wäre es nicht besser, wenn eine fiktive Person Z eine andere fiktive Person A finanziell unterstütz, die schon in einer höheren Gerichtsinstanz am kämpfen ist?
  • Frage: Wenn die fiktive Person Z nun an erster Front aufgibt, kann sie noch wenigsten etwas ungemütlich sein? z.B. Barzahlungsforderung, Verschleppungstaktik, Formfehler, Zahlen unter Vorbehalt, etc.  ohne viel weitere Kosten zu riskieren?

Vorschlag für Person Z, der der Mut, Zeit und Geld für das Prozessieren fehlt:
Wenn 1. ==  ja
  • Wie wäre es, wenn die fiktive Person Z  nach dem Widerspruchsbescheid die einzelne Forderung zahlt.
  • Dann aber nichts weiter zahlt und auf Beitragsbescheid wartet.
  • Wieder einen 20-Seitigen Widerspruch abgibt.
  • Und erst nach Widerspruchsbescheid zahlt.
  • Könnte die fiktive Person Z so mehr-kostenlos Widersprüche testen?



Viele Grüße
Herbert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2015, 11:23 von Herbert«

Uwe

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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#1: 15. Juni 2015, 18:08
>> Spendenaufruf - Revision vor dem BVerwG - Az. 6 C 7.15 <<

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14459.0.html


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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#2: 17. Juni 2015, 11:53
Kann vielleicht jemand etws zu dem Vorschlag sagen?   :-\


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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#3: 17. Juni 2015, 13:37
Würde mich auch sehr interessieren. Ich bin in exakt der gleichen Situation und kenne mich juristisch null aus. Ich habe Angst, vor Gericht zu müssen. Aber ich denke, dass die GEZ genau weiß, wie viele Leute Angst davor haben und das bewusst ausnutzt


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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#4: 17. Juni 2015, 13:45
Zitat
Kann vielleicht jemand etws zu dem Vorschlag sagen?   :-\
Hallo :)

Ich kann hier nur für mich selbst sprechen.
Es hängt wohl ganz davon ab, wie wichtig es für den Einzelnen ist.
Für mich verstößt dieser Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz denn es werden einzelne Grundrechte der Bürger beschnitten oder gar ganz entzogen. Das ist nicht mehr vereinbar mit unserer Demokratie, wenn das Grundgesetz nicht nur eine Sammlung von holen Phrasen sein soll.

Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1) entweder man hält diesen Zwangsbeitrag für gerecht und berechtigt und zahlt brav (z.B. wenn man die öfr selber nutzt),

2) oder man ist fest überzeugt, dass er nicht verfassungsmäßig ist und zahlt auf keinen Fall.

Ich gehöre zu Gruppe 2 und bin auch kein Rundfunknutzer. Irgendeine Zahlung, in welcher Weise auch immer, kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich würde jegliche Selbstachtung verlieren und somit auch das letzte bischen Würde was ich noch habe. Damit könnte ich nicht mehr leben.

Laut des Artikel 20 Abs. 1, 3 und 4 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

habe ich nach Abs. 4 nicht nur das Recht, es ist auch meine staatsbürgerliche Pflicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln Widerstand zu leisten. Und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt gegen diese Ordnung.

Manchmal gibt es Dinge im Leben, die selbst wichtiger als die eigene Existenz sind. Die Verfasser des ersten Zitats aus meiner Signatur haben einen hohen Preis für ihre Überzeugung zahlen müssen, aber ihre Würde konnte man ihnen nicht nehmen.


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#5: 17. Juni 2015, 14:14
Manchmal gibt es Dinge im Leben, die selbst wichtiger als die eigene Existenz sind. Die Verfasser des ersten Zitats aus meiner Signatur haben einen hohen Preis für ihre Überzeugung zahlen müssen, aber ihre Würde konnte man ihnen nicht nehmen.
Das finde ich sehr Mutig, dass du den Widerstand gegen ***  vor deine Existenz stellst. An welcher Stelle bist du denn in deinem Widerstand?

Mich würde interessieren, wie man dich unterstützen kann, ohne ganz so weit zu gehen. Deine Signatur spielt ja auch auf eine Zeit an, in der es nicht wenig wirkungsvolle Unterstützer des Widerstandes gab, die nicht in den Untergrund gegangen sind o.ä..


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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#6: 17. Juni 2015, 16:29
Widerspruch auf jeden einzelnen Bescheid, Antrag auf Befreiung stellen (einfach um das Thema abzufrühstücken und nicht nachher vorgeworfen zu kriegen, man hätte seine Möglichkeiten gar nicht abgeschöpft) - das dauert schon mal Monate (in meinem Fall waren das eindreiviertel Jahr) und wenn der Bescheid mit der Angabe einer Verwaltungsgericht-Adresse drauf kommt, gibt's die Möglichkeit in 1. Instanz ohne Anwaltspflicht zu klagen.

Wenn du von jetzt an monatlich 10 Euro auf die Kante legst, hast Du die Kosten für die Klage schon zusammen.

Während der Klage bekommste immer noch die Möglichkeit, sie wieder zurückzuziehen, in dem Fall beklommst Du etwas von den Gerichtsgebühren zurück, aber dann werden natürlich die widersprochenen Bescheide alle rechtsgültig.

Ich häng jetzt in 1. Instanz kurz vor Verhandlung, hab mich aber jetzt schon für einen Anwalt entschieden, weil mir im Mai die "Wiederholung" eines doofen Urteils angekündigt worden war, wenn ich bei der (Laien-)Begründung meiner Klage bleiben würde.

Also unbequem bist Du auf jeden Fall mit Widerspruch (auf jeden Bescheid einzeln, aber es reicht zur Begründung auf die erste hinzuweisen - akzeptieren die eh' alles nicht als "begründet", das gehört zur Zermürbungs-Taktik dazu), und mit GEZahle kannste auch in nem Jahr noch anfangen, wenn die Nerven blank liegen. Vielleicht hat bis dahin ja eine der fortgeschrittenen Klagen was Neues ergeben.

Uwe hat einen Spendenaufruf geposted, der bezog sich auf Deine Frage Nr. 3.


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Re: Widerspruchsbescheid und dann...?
#7: 17. Juni 2015, 16:43
Zitat
Das finde ich sehr Mutig, dass du den Widerstand gegen ***  vor deine Existenz stellst. An welcher Stelle bist du denn in deinem Widerstand?
Hallo :)

Das Zitat aus meiner Signatur meine ich natürlich nur im übertragenen Sinn auf das derzeitige Beitragssystem. Nicht, dass da jetzt ein falscher Eindruck entsteht. Zum ersten mal habe ich es in meiner Schulzeit gehört und es hat mich tief bewegt und veranlaßt, mich intensiver mit der Geschichte zu befassen. Auch habe ich schon seit meiner Kindheit viele Berichte aus erster Hand über jene Zeit gehört.
Es muß ein Alptraum gewesen sein der sich niemals wiederholen darf. Ich hatte das große Glück in einer Demokratie aufzuwachsen und dafür bin ich unendlich dankbar. Für die heutige Generation ist das eine Selbstverständlichkeit und man denkt einfach nicht mehr darüber nach, dass es auch mal anders war und vielleicht wieder werden könnte. Aber wenn die Wachsamkeit nachläßt, ist die Gefahr allgegenwärtig, dass Ähnliches wieder passieren könnte.

Mutig? Nein, das hat nichts mit Mut zu tun. Ich habe einfach nur Angst. Wenn dieses Beitragssystem seine Gültigkeit behält, was wird dann morgen sein? Was wird das Nächste sein?
Im Moment trifft es nur die kleinen Leute am härtesten.

Ich bin einer von diesen kleinen Leuten. Meine Gesundheit ist ruiniert und ich habe nur eine sehr kleine Rente mit der ich so gerade noch über die Runden komme. Meine einzige Informationsquelle ist das Internet. Dafür bin ich aber auch nicht nur auf Deutschland beschränkt sondern kann mich weltweit informieren. Auch habe ich dadurch sehr viele Kontakte von überall auf der Welt. Mit diesem Rundfunkbeitrag müßte ich das Internet aufgeben, da ich nicht beides finanzieren könnte. Und damit wäre ich dann praktisch von der Aussenwelt abgeschnitten.
Fernsehen und Radio habe ich schon vor 15 Jahren aufgegeben. Ich war an einem Punkt angekommen, wo ich es einfach nicht mehr ertragen konnte. Und was ich so in den letzten Wochen über die weitere Entwicklung in den Medien erfahren habe, hat meine schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen. Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass ich das heutige Fernsehen in seiner jetzigen Form für sehr schädlich halte, besonders für Kinder und Jugendliche. Auch deshalb bin ich in einem schweren Gewissenskonflikt und kann das einfach nicht mit unterstützen.

Aktuell stehe ich noch ziemlich am Anfang. Mein Widerspruch auf den ersten Festsetzungsbescheid ist gerade frisch rausgegangen. Allerdings arbeite ich schon am nächsten, da zwischenzeitlich schon ein neuer eingetrudelt ist.
Wenn dann irgendwann ein Widerspruchsbescheid kommt kann ich noch Klage beim VG einreichen und danach wars das dann auch schon. Dann kann ich nur noch die Zahlung verweigern und dann werden sie mich wohl fertigmachen.

Mir bleibt nur die Hoffnung, dass jemand anders mit mehr Möglichkeiten es irgendwann schaffen wird.


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