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Autor Thema: Gerichtsvollzieher - Vermögensauskunft - unter/über 500 EUR  (Gelesen 5882 mal)

V
  • Beiträge: 3
Guten Tag zusammen,

leider konnte ich keine definitiven Antworten finden, deswegen stelle ich meine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:

Angenommen, Person A hat noch vor seinem 18. Lebensjahr dem TV & Radio in Deutschland abgeschworen und besitzt seit über 10 Jahren keine direkten Empfangsgeräte mehr. Weltliche Nachrichten werden ausschließlich über das Internet in englischer Sprache konsumiert.

Person A wurden bis vor kurzem keine Briefe nachweislich zugestellt, entsprechend hat Person A nie auf etwas reagieren können.
Person A ist 2012 nach Bayern gezogen.

Würde Person A einen Brief vom GV (inkl. Postübergabeurkunde) erhalten, der beispielsweise folgenden Inhalt hätte, wäre Person A mehr als Überrascht.

Förmliche Zustellung mit Postübergabeurkunde
 

Ladung zur Vermögensauskunft
 

Hinweisblatt


BR Vollstreckungsersuchen
   


Was ist in diesem Fall der Unterschied zwischen offenen Beträgen unter und über 500EUR?
Selbst wenn Person A zahlen wollen würde, geht kein klarer Betrag aus dem Anschreiben hervor.
499 + zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten... in Höhe von 99Cent?
Wie setzt sich der Betrag von den ursprünglichen 463,52EUR zu den 499EUR zusammen?
Auch verliert ein GV mit einer googlemail-Adresse gleich jedweden Respekt ;)

Wie könnte Person A in diesem Fall reagieren?

Person A plant dieses Anschreiben
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
"Erinnerung gemäß § 766 ZPO" (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
inkl. einer Ausgabe des
Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium
an den GV als Einschreiben zurück zu schicken.

Es ist relativ schwer, überall auf aktuellem Stand zu bleiben.
Gibt es neue Erkenntnisse die eingebaut werden können?

Vielen Dank im Voraus!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2015, 01:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.601
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A wurden bis vor kurzem keine Briefe nachweislich zugestellt, entsprechend hat Person A nie auf etwas reagieren können.
...das könnte entscheidend sein ;)


Was ist in diesem Fall der Unterschied zwischen offenen Beträgen unter und über 500EUR?
Selbst wenn Person A zahlen wollen würde, geht kein klarer Betrag aus dem Anschreiben hervor.
499 + zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten... in Höhe von 99Cent?
Die 500€-Schwelle könnte diverse Auswirkungen haben (Zulässigkeit diverser Vollstreckungsmittel/ Erweiterte Auskunftsmöglichkeiten des GV...)

Wie setzt sich der Betrag von den ursprünglichen 463,52EUR zu den 499EUR zusammen?
Auch verliert ein GV mit einer googlemail-Adresse gleich jedweden Respekt ;)
Darin dürften auch die Vollstreckungskosten enthalten sein, die jedoch GV-bezogen sind und demzufolge nicht auf dem Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt auftauchen.

Wie könnte Person A in diesem Fall reagieren?
u.a. gemäß dieser von den jeweliigen Umständen abhängigen Optionen ;)
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Person A plant dieses Anschreiben
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
"Erinnerung gemäß § 766 ZPO" (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
inkl. einer Ausgabe des
Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium
an den GV als Einschreiben zurück zu schicken.
Dieses "Erinnerungs-Schreiben" könnte denkbar sein - allerdings mglw. ohne die letzten Sätze...
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium dürfte keinerlei Auswirkungen auf die Volltreckung haben, da dieses Gutachten lediglich allgemeiner Natur ist und keinerlei Rechtswirkung entfaltet.
Ungeachtet dessen könnte es sozusagen als "aufklärerische Beilage" auch dem einen oder anderen GV zugespielt werden, auf dass diese sich mit den Hintergründen ihrer Auftraggeber mal etwas näher befassen mögen... ;)

Gibt es neue Erkenntnisse die eingebaut werden können?

Aktuelle Informationen finden sich u.a. auch unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

sowie unter
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html

Bitte aber *kritisch* und *komplett* durchlesen!



Vor allem auch beachten:
Ein Vorgehen gegen die Zwangsvollstreckung und deren eventuelle vorübergehende Aussetzung oder Zurückweisung ändert nichts an der prinzipiell per zum offiziellen LandesGESETZ erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) bestehenden öffentlichen Forderung.
Diese bleibt solange bestehen, wie diese (Un-)Rechtsgrundlage bestehen bleibt und kann nur durch politische, finanzielle und/ oder juristische Wege korrigiert bzw. gekippt werden!


RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Daher ungeachtet all dessen bitte unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



In diesem Thread bitte auf wesentliche Aspekte beschränken, da eine Mehrfachdiskussion bereits ausgiebig abgehandelter allgemeiner Fragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht des Forums nicht vorgesehen ist. Danke :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2015, 01:43 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

V
  • Beiträge: 3
Guten Morgen,

würde beim oben genannten Fall vom Amtsgericht folgendermaßen reagiert:
(Beschluss des Amtsgerichts im Anhang)*

Wie könnte weiter vorgegangen werden?


*Edit "Bürger":
Dokument war nicht vollständig anonymisiert und musste bearbeitet werden.
Daher nunmehr im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2015, 20:20 von Bürger«

1
  • Beiträge: 443
Das übliche .... zu schnell "Erinnerung" eingelegt .
Ohne Vollstreckungsmaßnahme (hier Eintragungsanordnung) kann nicht
mit der Erinnerung vorgegangen werden ( fehlendes Rechtsschutzbedürfniss...)
Erst bei KONKRETER Vollstreckungsmaßnahme ....dagegen ( konkret gegen das ...was ansteht..)
mit der "Erinnerung" vorgehen....
Zitat
§ 882c
Eintragungsanordnung
Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn......
(2) Die Eintragungsanordnung soll kurz begründet werden. Sie ist dem Schuldner zuzustellen, soweit sie ihm nicht mündlich bekannt gegeben und in das Protokoll aufgenommen wird (§ 763).
§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung
(1) Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen.


Gegen die Abgabe des Vermögensverzeichnisses hätte die Erinnerung hier "Sinn" gemacht....
da dies ja konkret anstand ( Vorladung..)
Zitat
....wird beantragt das festgestellt wird, das die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2015, 11:32 von Bürger«

V
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

Amtsgericht:
Beschluss Amtsgericht Bayern - Juni 2015 Seite 1/3

Beschluss Amtsgericht Bayern - Juni 2015 Seite 2/3

Beschluss Amtsgericht Bayern - Juni 2015 Seite 3/3



Vom Gerichtsvollzieher:
Anschreiben GV Bayern - Juni 2015 Seite 1/3

Anschreiben GV Bayern - Juni 2015 Seite 2/3

Anschreiben GV Bayern - Juni 2015 Seite 3/3


War es das jetzt in diesem Fall? Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten des Widerstands?



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  • IP logged

D
  • Beiträge: 21
Gut gemeinter Rat: Person A lasse es NICHT zur Eintragung kommen....
Das - sofern Person A in irgendeiner Art und Weise an Kredite kommen will / davon abhängig ist - ist der Widerstand nicht wert.

Zahlen, und wenn die Forderung vom Tisch ist, dann die nächste Stufe zünden.

Zahlen unter Vorbehalt ... Zahlen aber bitte mit "BARZAHLUNG"-Wunsch an die LRA herantreten. Google dazu mal ...
Dann im weiteren Verlauf die Beitragsbescheide einfordern. Wenn die nicht per Einschreiben kommen, tja ... hat sicher der böswillige Nachbar oder Briefträger zerstört. Nachweispflicht beim Gläubiger ...  8)
Die Mühle braucht noch viele kleine Steinchen im Getriebe, bis das große Rad langsamer wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2015, 11:33 von Bürger«

B
  • Beiträge: 13
Eine dumme Frage:
Was zählt alles zum anzugebenden Vermögen?
Würde es Sinn machen, zwecks Sand im Getriebe jeden einzelnen Gegenstand in einem Messiehaushalt ungeordnet aufzuzählen, um den Bearbeitungsaufwand möglichst hochzutreiben?


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