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Pfändung des Autos wie gehts weiter?

Begonnen von deryadeniz, 17. Juni 2015, 13:41

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deryadeniz

Soo Leute,

Person A hat sich frisch hier angemeldet,deshalb musste A ein neuen Thread öffnen.
Jetzt zu seiner Situation.Person A hat seit längerer Zeit ein Problem mit ARD/ZDF gehabt.Dann ging es wegen der offenen Forderung zum Gv...Er war 3 mal da und konnte A nicht erreichen.Vor 2 Tagen hat er an unserem Wagen eine Wegfahrsperre eingebaut.Die Frist war auf 3 Tagen angesetzt.Und heute morgen bevor der dritte Tag noch abgelaufen war,kam er mit dem Abschleppdienst an....er ist auf gar kein Argument eingegangen...Jetzt ist Person A ratlos und weiß nicht wie A handeln soll?Die einzige Möglichkeit wäre eine Anzeige zu erstatten??

donholiu

Sorry, bischen am thread vorbei aber dennoch eine Interessante Frage.

Ist es Grsetzlich nicht so geregelt, dass der Vollzieher nicht einfach alles nach Lust und Laune Pfänden darf?, sprich:

Schulden = 500€
Wert Auto = 3000€

Wäre eine Differenz von 2500€,also  Pfändung Übertrieben !!!!

Die dürfen doch eigentlich nur soviel Pfänden bis der ausstehende Betrag beglichen ist, sprich:

Schulden = 500€
Schmuck = 600€

Also liegt das doch noch im Pfändbaren rahmen da ja der erziehlende Pfändbetrag nur geschätztt wird....

Wenn dem so ist, könnte man den Vollstrecker drankriegen?!

unGEZiefer

Zitat von: donholiu am 18. Juni 2015, 08:17
Ist es Grsetzlich nicht so geregelt, dass der Vollzieher nicht einfach alles nach Lust und Laune Pfänden darf?, sprich:
Schulden = 500€
Wert Auto = 3000€
Wäre eine Differenz von 2500€,also  Pfändung Übertrieben !!!!

Das Fahrzeug wird verwertet.
Ein eventueller Überschuß wird an den Schuldner ausgezahlt.
Der soll mit dem Geld die Rundfunkfürsten weiterhin für ihren Aufwand entlohnen.

12121212

#3
§ 811 ZPO
Unpfändbare Sachen

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

5.   bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
----------------------------------------------------------------------------------------------------

Benötigt der Schuldner nicht das Fahrzeug ( evtl selbsständig? ) um sein Geld zu verdienen ?

Rechtsbehelf: Erinnerung Amtsgericht
der Schuldner behauptet, der Gerichtsvollzieher habe eine unpfändbare Sache gepfändet.....

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Oder gehört das Fahrzeug nicht dem "Schuldner" weil er es vor x Zeit an einen Bekannten verkauft hat ?
Deswegen HAT dieser auch den FAHRZEUGBRIEF....( und ist damit EIGENTÜMER)
Wer in der Zulassung / KFZ Brief steht oder die Versicherung zahlt ... ist nicht der Eigentümer...
Rechtsmittel: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittwiderspruchsklage

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http://www.der-schulden-ko.com/auto-pfaendungssicher-machen.html

Karl der Karton

...viel interessanter wäre für mich die Frage, woher der Herr GV eigentlich Kenntnis vom Kfz hat? Hat der "Schulder" dies angegeben? Oder hat unser GV die Zulassungsstelle befragt - und wäre letzteres rechtens?


12121212

Vielleicht war der "Schuldner" naiv und hat den Vollstrecker in die Wohnung gelassen....
und dieser hat den Schlüssel entdeckt.... und der Schuldner gab bereitwillig Auskunft...wo das Fahrzeug steht (-:
In der Wohnung hat der Vollstrecker nichts zu suchen - "Schweigen ist Gold...."

deryadeniz

nein leute.wor haben keinen in die wohnung gelassen!!dedhalb hat er auch die ganze aktion durchgezogen.woher er unsere pkw daten hat kann ich mir auch nicht erklären.wir haben es bei keinem angegeben.diese leute denken einfach die könnten alles machen.ich war heute in seinem büro und er hatte keinen vollstreckbaren titel ...das heisst die anzeige wird auf jeden fall stattfinden...

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Anzeige bringt nicht viel.... Der Rechtsbehelf heisst Erinnerung beim Amtsgericht..

Manso

Wenn er tatsächlich ohne vorhandenen vollstreckbaren Titel gepfändet hat, dann war die Pfändung nicht nur illegal ...

Der GV begeht damit juristisch gesehen Diebstahl, was bei KFZ grundsätzlich unter die Kategorie "im besonders schweren Fall" nach §243 StGB fällt. Folge: Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate. Damit kann er sich auch nicht mit seiner Position als GV herausreden.

Bitte halte uns über die Anzeige auf dem Laufenden. Das Ergebnis würde mich und den Rest der Leserschaft sicher auch interessieren.

pinguin

Zitat von: deryadeniz am 18. Juni 2015, 14:35ich war heute in seinem büro und er hatte keinen vollstreckbaren titel ...
Es erweckt den Eindruck, als sei dieser "GV" freiberuflich tätig?

Wer ist der genaue Arbeitgeber dieses "GV"? Er muß einen haben, nämlich eine echte Behörde, weil er als Freiberufler bspw. einen Gewerbeschein benötigen täte und mit diesem aber kraft §4 Körperschaftssteuergesetz, (Fußnote 2), von allen hoheitlichen Befugnissen ausgeschlossen ist. (Betriebe gewerblicher Art haben keine hoheitlichen Rechte).

Daher gibt es auch nur festangestellte Gerichtsvollzieher; alles andere ist Amtsanmaßung.

Ein GV agiert nicht auf bzw. für eigene Rechnung; eine GV bekommt auch keine Provisionszahlungen, sondern alleine ein ihm vom Staat zugewiesenes Gehalt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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#10
siehe auch den "berühmten" Tübinger Beschluss

Im Übrigen ersetzt das Vollstreckungsersuchen nur den Titel selbst (§ 16 III LVwVG BW), alle übrigen zivilprozessualen Voraussetzungen sind - unabhängig von einer etwaigen Versicherung der Gläubigerin - zu prüfen, einschließlich des Vorhandenseins entsprechender (zugestellter) originären Beitragsbescheide (so auch LG Detmold, 3 T 187/12, 21.11.2012).


Der Titel ist der vollstreckbare Verwaltungsakt (Festsetzungsbescheid der vollstreckt werden soll)
WENN ER DENN EXISTIERT ! Das ist hier die Frage..... der
Vollstreckungsersucher behauptet das ja immer .. bis sich dann raustellt
dieser wurde niemals erstellt,versand noch zugestellt
Um das darzulegen und festzustellen bleibt nur die Erinnerung beim Amtsgericht ( nichts anderes)

mickschecker

#11
Zitat von: deryadeniz am 17. Juni 2015, 13:41
Vor 2 Tagen hat er an unserem Wagen eine Wegfahrsperre eingebaut.
Das geht m.E. eindeutig zu weit .
Wie gestaltet sich denn so eine "Wegfahrsperre".
Mir würde dann der Kragen platzen , Erpressung und Nötigung der übelsten Art.
Vor allem wenn man auf sein Gefährt zum täglichen Geld verdienen angewiesen ist.
Ich würde in einem solchen Fall sofort den Einsatz einer Flex in Erwägung ziehen.
Das notgeöffnete Dingsda verschwinden lassen , ...war da irgendwas ?
Falls ein Beweisfoto existiert , hat man das Dingsda in Notwehr geknackt und entsorgt.
You can win if you want

deryadeniz

Die Aktion die er gezogen hat ist unakzeptabel....deshalb bin ich hier auch am kämpfen.er war halt der meinung das weil er für den öffentlichen rechtlichen Dienst arbeitet,einen Titel hat deshalb auch alles machen kann.Jedoch einen Titel den er nicht vorgelegt hat....SEINE Aussage ich muss nichts vorlegen ich habe einen Titel.....