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Autor Thema: Strafanzeige gegen Beitragsservice / Geschäftsführer  (Gelesen 6047 mal)

P
  • Beiträge: 41
Hallo @ All,

ich lade hier meine -bei der Staatsanwaltschaft- gestellte Strafanzeige hoch inkl. dem dazugehörigen Antwortschreiben.
Warum Staatsanwaltschaft? a) die MÜSSEN auch Anzeigen entgegennehmen und b) auf dem Polizeipräsidium wurde mein Anliegen leider überhaupt nicht ernst genommen (wie man aber deutlich sehen kann -auch nicht von der Staatsanwaltschaft).  >:(

Ich hoffe wir können gemeinsam aus meinen Fehlern lernen und aus dieser, seiner Zeit aus der Wut und der Emotion heraus entstandenen Anzeige, zukünftig bessere Formulierungen erarbeiten, die z.B. zu einer erneuten Anzeige führen könnte.


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H
  • Beiträge: 584
ich lade hier meine -bei der Staatsanwaltschaft- gestellte Strafanzeige hoch inkl. dem dazugehörigen Antwortschreiben.
Ich bin kurz drübergeflogen, kann die Einstellung aber durchaus nachvollziehen: Solange es ein Gesetz gibt und sich jemand nach diesem gesetz verhält, kann sein Verhalten keine Straftat darstellen.

Krasses Beispiel: Es sei erlaubt, jemanden, der auf einem fremden Grundstück pinkelt, mit Steinen zu bewerfen.
Dann kann man dem Steinewerfer keine Straftat unterstellen, da er sich an das Gesetz gehalten hat.

Aber anders wir ein Schuh daraus:
Man kann ja mal prüfen, woher der Stein kommt, und wenn der woanders entwendet wurde, kann man evtl. Diebstahl unterstellen.

Und so sollten wir es auch beim Beitragsservice machen:
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, wonch die Inkassotätigkeit einer Erlaubnis bedarf. Und Inkassieren ist immer dann gegeben, wenn ich eine Fremde Forderung einziehen möchte.

Wo ist die Erlaubnis des BS für das Einziehen der fremden Forderung (die ÖRs ziehen nicht selber ein) .

Hier könnte man ggfls. gewerbsmässigen verstoß gegen das Gesetz vorwerfen, und gegen den Geschäftsführer sogar wegen Anstiftung.

Wäre das vielleicht eine Idee ?

Ich denke mir, dass wir auf der strafrechtlichen Schiene genausoviele Ideen und Gedanken entwickeln sollten, wie auf der verwaltungsrechtlichen und/oder gar der zivilrechtlichen Ebene.

Steter Tropfen hölt den Stein, wir dürfen nicht aufhören zu tropfen :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2015, 20:41 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo PillePlutonium,

vielen Dank für Deinen Einsatz.
Die Antwort von der Staatsanwaltschaft ist wirklich ein bisschen enttäuschend.
Aber egal, jetzt wissen wir, was wir von denen erwarten können.

Meiner Meinung nach wissen die Staatsanwälte ja, dass sie vor Gericht auch nur Bittsteller sind.
Wozu auch anstrengen, wenn sowieso immer das gleiche viele Geld für diese "Arbeit" kommt...  >:(
Und dafür bekommen sie (ich vermeide hier bewusst das Wort verdienen) so viel Geld.
Bei einer sozialgerechten (einkommensabhängigen) Rundfunkfinanzierung würden sie
ja persönlich etwas Geld verlieren.
Deshalb denke ich, dass die Staatsanwälte (genau wie die anderen Staatsdiener wie Gerichte, Verbraucherzentralen, Abgeordnete usw.)
persönlich wegen einigen €-s keine Gerechtigkeit wollen.


Aber wir machen die natürlich weiter fertig.
Gute Arbeit war das PillePlutonium, finde ich!
Ich wünschte, wir kriegen noch mehr tatkräftige Mitstreiter, die so mitmachen.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2015, 20:41 von Bürger«

V
  • Beiträge: 8
Sehr gute Idee!
das gleiche hatte ich auch vor. Strafanzeige oder Wiederspruch,
Habe mich dann doch erstmal für den Widerspruch entschieden.
Bei dem Beitrag ging mir sofort ein Bild durch den Kopf. 8)

> 1 Geschäftsführer gegen uns
> wir gegen 1 Geschäftsführer

Viele Grüße


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Interessant ist ja auch, das in meiner Anzeigenformulierung -meiner Meinung nach- mehrere Tatbestände angesprochen worden, die Staatsanwaltschaft aber nur auf den des Betruges einging. Obwohl ich darum bat alle möglichen Tatbestände zu überprüfen hielt man es wohl für angebrachter lediglich einem Vorwurf nachzugehen.

Interessanter aber ist doch der Umstand, dass die Kollegen der Staatsanwaltschaft dieses undurchschaubare Rechtskonstrukt Namens Beitragsservice, in Anführungszeichen als "Rundfunkbeitragserhebungsbehörde" titulieren.


Lässt sich das vielleicht verwenden?


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C
  • Beiträge: 342
Keine Ahnung ob sich das verwenden läßt, aber als Normalsterblicher blicke ich da nicht durch.
Ist der Beitragsservice nun eine Behörde? Sind die Landesrundfunkanstalten Behörden?
Wenn nein, welchen Status haben diese Gemeinschaften? Wo ist das definiert?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

V
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Ich denke, das es sich wie so oft um keine "echte" Behörde mehr handelt,
also vielmehr um eine Firma, siehe "Geschäftführer" und nicht Amts Leiter / Leitung usw...
Daher stellt sich für mich auch die Frage, steht dem Beitragsservice überhaupt eine Amtshilfe zu?
AMTSHILFE
Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird ersuchende Behörde genannt. Die Behörde, die Amtshilfe leisten soll, wird als ersuchte Behörde bezeichnet


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Hallo Freunde der Verfahren über die Staatsanwaltschaft,

ich weiß von Anzeigen u.a. bei der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach,  Köln und Halle (Saale), die gegen die Städte (Vollstreckungsbeamte) und Gerichtsvollzieher u.a. wegen Nötigung und Verstößen gegen Datenschutz und Meldegesetze laufen.

So bald da Antworten kommen,  gebe ich hier Bescheid.


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Zur Frage "Behörde": die Rundfunkanstalten bezeichnen sich ja selber als "Unternehmen" wie in dieser Anzeige des WDR.

Also handelt es sich beim "Beitragsservice" um das gemeinsame Inkassounternehmen von verschiedenen Unternehmen.



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A
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Und so sollten wir es auch beim Beitragsservice machen:
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Wo ist die Erlaubnis des BS für das Einziehen der fremden Forderung (die ÖRs ziehen nicht selber ein) .
Wäre das vielleicht eine Idee ?

Ich denke mir, dass wir auf der strafrechtlichen Schiene genausoviele Ideen und Gedanken entwickeln sollten, wie auf der verwaltungsrechtlichen und/oder gar der zivilrechtlichen Ebene.


Da möchte ich dir zustimmen. Man sollte ALLE Möglichkeiten des Widerstands wahrnehmen.
Ich selbst habe dem BS Anfang des Monats eine Email geschickt, indem ich darauf verwiesen habe, dass weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch in den entsprechenden Satzungen der Landesrundfunkanstalten irgendein *Beitragsservice* zum Einzug der Gebühren ermächtigt wird. Da wird nur von einer *gemeinsamen Stelle* gesprochen.
Möglicherweise liege hier sogar der Straftatbestand der Amtsanmaßung vor.....
Habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten, bin ja mal gespannt  >:D


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