Moin aus Bremen,
Ein Bekannter A hat derzeit wieder Fahrt in seine laufende Angelegenheitssache in Bezug auf den NDR / Radio Bremen aufgenommen.
Auf Grund der androhenden Verjährung der 2014 aufgelaufenen ausstehenden "Beiträge", wurde meinem Bekannten A ein weiterer Festsetzungsbescheid zugesendet, obwohl er bereits Klage vor dem VerwG Bremen eingereicht hat und diese auch schon seit einiger Zeit am laufen ist!
Mutmaßung: NDR/Radio Bremen versucht zumindest die Beiträge formell zu sichern, da in dem "Begleitschreiben" auch direkt angekündigt wird, die Aussetzung der Vollziehung bzw. ein Widerspruchsbescheid bis zum rechtskräftigen Beschluss am VerwG Bremen ausgesetzt würde (leeres Versprechen?).
Auf Grund der derzeitigen Lage und der vorherrschenden Vermutung eine gefestigten Rechtsprechung innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Lande, wäre nun ja eine direkte Möglichkeit gegeben eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Frage:
Seit Nov. 2017 sind bereits 137 Beschwerdeverfahren bekannt, welche die offensichtlichen Grundrechtsverstöße der Gesetztesgrundlage (der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), auf die sich jeder Festsetzungsbescheid bezieht, aufzeigen.
Wenn mein Bekannter A nun eine weitere Beschwerde mit ähnlichen Argumenten einreicht, erhöht sich ggf. der Druck ein wenig hier doch mal eine "ALL" umfassende Rechtssprechung zu bewirken, aber hinsichtlich der individuellen Lage seiner laufenden Rechtsangelegenheit wir diese Beschwerde ja keine Auswirkungen haben. Oder?
Werden laufende Verfahren ggf. durch eine persönlich eingereichte Verfassungsbeschwerde pausiert? Oder gibt es eigentlich gar keine Auswirkung auf noch laufende Verfahren / weiterhin gestellte Festsetzungsbescheide?
Ein interessanter Gedanke ist ja auch immer wieder laufende Verfahren wegen der geplanten Entscheidung der 4 Leitverfahren (sofern es ähnliche Hauptklagepunkte im eigenen Verfahren gibt) nach §94 VerwGO auszusetzen, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht gibt (Erwartung Quartal 1-2 2018).
[Auch wenn es immer wieder das Argument gibt, eine Aussetzung wäre nicht möglich, da eine offizielle Annahme der Verfassungsbeschwerden ja nicht bekannt sei; komisch nur das es seit August / September einen umfangreichen Fragenkatalog auf Basis eben dieser Beschwerdeverfahren 41 Institutionen verschickt worden ist ]MFG