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Autor Thema: Schreiben GV ohne Widerspruchsbescheide  (Gelesen 2336 mal)

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  • Beiträge: 6
Schreiben GV ohne Widerspruchsbescheide
Autor: 01. September 2015, 09:40
Nun ist auch hier das Schreiben des GV ganz fiktiv angekommen ...  >:(

Zur Vorgeschichte, siehe auch unter
Bescheid für falsche Wohnung bzw. Zeitraum
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9846.msg67825.html#msg67825

01/13-03/14 in Wohnung A gewohnt
04/14 - in Wohnung B gewohnt (hier wird von Mitbewohner Beitrag bezahlt)

Neben den üblichen Infoschreiben erhalten:

01.06.14(!): Gebühren-/Beitragsbescheid an Wohnung B geschickt, kein Hinweis auf Wohnung A für 01/13-03/14 über 277,70 Euro
17.06.14: Widerspruch eingelegt, bis heute kein Widerspruchbescheid erhalten

01.08.14: Gebühren/Widerspruchbescheid für Zeitraum 04/14-06/14 über 61,94 Euro
21.08.14: Widerspruch eingelegt, bis heute kein Widerspruchbescheid erhalten

Es kamen dann wieder die üblichen Erinnerungen und Infoschreiben.


Wie lauten denn die Empfehlungen in diesem Fall? Beim GV erst vorsprechen, telefonisch/persönlich? Oder schriftlich Widerspruch einlegen? Besten Dank im Voraus!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2018, 04:36 von Bürger«

 
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