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Autor Thema: Festsetzungsbescheid --> und meine generell allererste Reaktion  (Gelesen 2072 mal)

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Hallo liebe Forengemeinde und gemeinsame Mitstreiter :)

Das hier ist nun mein erster Beitrag hier im Forum nachdem ich lange Zeit immer wieder mal mitgelesen habe.

Hintergrund:
Person A verweigerte seit je her die Zahlung an die GEZ und den neuen Gebührenservice. Person A lebte bis 09/2014 zusammen mit seiner Lebensgefährtin Person B zusammen in einer Wohnung. Ab dem 01.01.2013 wurde der Zwangsbeitrag durch Lebensgefährtin Person B regelmäßig und ohne widerstand entrichtet.

Lebensgefährtin B trennte sich 09/2014 von Person A. Person A verblieb weitere 3 Monate in der nun theoretisch abgabenpflichtigen Wohnung, zog dann aber 01/2015 mit Person C zusammen, welche auch immer regelmäßig den Zwangsbeitrag entrichtet.

Person A wäre also theoretisch nur für 3 Monate 09/14 - 12/14 scheinzwangsabgabenpflichtig.

Person A erhielt zum 01.05.2015 (zugestellt durch die jetzt streikende post am 16.05.2015) den "Festsetzungsbescheid", so wie hier zu hauf im Forum zu finden ist.

Person A könnte es sich einfach machen und für die 3 Monate einen Zwangsbeitrag entrichten. Möchte Person A aber nicht. Es geht um das Prinzip.

Macht es Sinn, dieses Spielchen anzufangen? Widerspruch? Klageweg usw.? Person A würde gern so weit gehen wie möglich und erst zum Schluß das Rätsel auflösen.

Die Festgesetzte Summe liegt ab dem 01.01.2013 im mittleren 3-stelligem Bereich. 5xx,xx€ inkl. der obligatorischen 8 € welche ja nach Schilderung von Person A ja gar nicht fällig sind sondern nur die besagten 3 Monate der Person A.

Könnte Person A "alle kommen lassen" inkl. GV? Wäre diese Forderung, welche ja gar nicht richtig ist, Rechtskräftig?

Wie ist eure Meinung dazu?

Vielen Dank und sicherlich jetzt bis später ;)





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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Wenn nur eine Teilforderung wegen Wohnens in der entsprechenden Zeit entrichtet werden müsste, muss das klargestellt werden. Das vermischen von Forderungen, die falsch sind, und Forderungen, die man für unrechtmäßig hält, ist vor Gericht insofern Problematisch, als die Kosten dem Kläger komplett auferlegt werden und die Richter ohnehin bloß Fehler beim Kläger suchen. Also schön alles aufdröseln, auch wenn BS nicht der beliebteste Brieffreund ist und sich reichlich doof anstellt. Für die Schreiben und die Klage an das Gericht ist der Aufwand dann einfacher,  weil die Fehler dann vom BS ausgehen und man schon mal einen Pluspunkt hat.


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