Hallo liebe Forengemeinde und gemeinsame Mitstreiter
Das hier ist nun mein erster Beitrag hier im Forum nachdem ich lange Zeit immer wieder mal mitgelesen habe.
Hintergrund:
Person A verweigerte seit je her die Zahlung an die GEZ und den neuen Gebührenservice. Person A lebte bis 09/2014 zusammen mit seiner Lebensgefährtin Person B zusammen in einer Wohnung. Ab dem 01.01.2013 wurde der Zwangsbeitrag durch Lebensgefährtin Person B regelmäßig und ohne widerstand entrichtet.
Lebensgefährtin B trennte sich 09/2014 von Person A. Person A verblieb weitere 3 Monate in der nun theoretisch abgabenpflichtigen Wohnung, zog dann aber 01/2015 mit Person C zusammen, welche auch immer regelmäßig den Zwangsbeitrag entrichtet.
Person A wäre also theoretisch nur für 3 Monate 09/14 - 12/14 scheinzwangsabgabenpflichtig.
Person A erhielt zum 01.05.2015 (zugestellt durch die jetzt streikende post am 16.05.2015) den "Festsetzungsbescheid", so wie hier zu hauf im Forum zu finden ist.
Person A könnte es sich einfach machen und für die 3 Monate einen Zwangsbeitrag entrichten. Möchte Person A aber nicht. Es geht um das Prinzip.
Macht es Sinn, dieses Spielchen anzufangen? Widerspruch? Klageweg usw.? Person A würde gern so weit gehen wie möglich und erst zum Schluß das Rätsel auflösen.
Die Festgesetzte Summe liegt ab dem 01.01.2013 im mittleren 3-stelligem Bereich. 5xx,xx€ inkl. der obligatorischen 8 € welche ja nach Schilderung von Person A ja gar nicht fällig sind sondern nur die besagten 3 Monate der Person A.
Könnte Person A "alle kommen lassen" inkl. GV? Wäre diese Forderung, welche ja gar nicht richtig ist, Rechtskräftig?
Wie ist eure Meinung dazu?
Vielen Dank und sicherlich jetzt bis später