Der BR hat - mit natürlich fadenscheiniger Begründung - einem Ruhen des Verfahrens nicht zugestimmt (siehe angehängtes pdf).
Man sieht deutlich, wie ein bundesweit gültiges Grundsatzurteil möglichst hinausgezögert werden soll, damit man in der Zwischenzeit so viel als möglich abkassieren kann.
"Angesichts der ungleich größeren Komplexität der hier streitigen Rechtsfragen dürfte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diesmal kaum früher erfolgen."
"Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet der Beklagte frühestens in 3 Jahren. [...] Die hier streitigen Grundsatzfragen könnten durchaus größeren Vorlauf benötigen."
"Vor diesem Hintergrund bittet der Beklagte um Verständnis, dass er einem Ruhen des Verfahrens auf unabsehbare Zeit nicht zustimmen kann, zumal nach § 7 Abs. 4 RBStV i.V.m. §§ 195 ff. BGB auch eine Verjährung droht."
Naja, die Verjährung der Rundfunkbeiträge aus 2013 wird erst zum 01.01.2017 erreicht, also in 19 Monaten. Bevor tatsächlich eine Verjährung droht, könnte man im November/Dezember 2016 das Verfahren neu aufrufen, mitteilen, dass es nichts Neues gibt und dann wieder für ein halbes Jahr aussetzen.
Der Beklagte wird auf keinen Fall erreichen, dass er Rundfunkbeiträge vor einer höchstgerichtlichen Entscheidung von mir bekommt, da die Vollstreckung sowieso bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt ist. Und ich würde natürlich in Berufung gehen usw.
Da werde ich in der mdl. Verhandlung wohl ein paar deutliche Worte zu diesem Rechtsverständnis finden und versuchen, das Gericht zu überzeugen, von sich aus ein Ruhen des Verfahrens anzuordnen.