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Autor Thema: Beratungshilfeanspruch  (Gelesen 1517 mal)

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Beratungshilfeanspruch
Autor: 04. Juni 2015, 16:55
Gemäß einem aktuellen Beschluß des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150429_1bvr184911.html

ist einem "insolventen" bzw. nur bedingt finanzkräftigen Bürger Beratungshilfe regelmäßig dann zu gewähren, wenn auch ein solventer Bürger bei der Klärung seines Anliegens in gleicher Sache rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.
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Der Beschluß des BVerfG gibt all jenen Bürgern in Sachen GEZ und Co. ein Mittel in die Hand, deren Beratungshilfeersuchen vom Amtsgericht abgewiesen worden ist.


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