Wenn die Beschwerde am LG abgeleht wird, sind 30 Taler weg.
Person J hat erst AG, dann LG (beide verloren) und nun das VG, Antrag auf Eilrechtsschutz.
Seit das VG involviert ist, wurde auch die Vollstreckung zurückgenommen. Nun wartet das VG auf Person J, da angefragt wurde, die Hauptsache für erledigt zu erklären. Der BohnenService hat ja die Vollstreckung zurückgenommen.
Beschwerde LG und im Nachgang der Eilantrag VG:
Beschwerde wurde zurückgewiesen - nächster Schritt?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.htmlBzgl. "Antrag auf Eilrechtsschutz". Hie gibt es einen extra Thread, in dem steht was zu beachten ist. Nur wenn akut "Vollstreckung" droht, sollte dann Antrag am VG abgegeben werden. z.B. es wurde schon ein Termin zur Vermögensauskunft festgesetzt, etc. . Nur eine Androhung reicht nicht aus.
Die 105 Taler Gerichtskosten sind für die Hauptverhandlung fällig, wenn gegen einen Widerspruchsbescheid der BohnenService aktiv geklagt wird, was beim Eilantrag fällig werden würde, falls man unterliegt...