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Autor Thema: Zwangsvollstreckungsauftrag / Zwangsvollstreckungersuchen  (Gelesen 22565 mal)

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Vermutlich würde derjenige welche zähneknirschend zahlend,
Aber eben nicht doppelt. Also nur bis März 2014.
Ab da an zahlt Lebenspartner weil gemeinsame Wohnung.

Würde es denn Sinn machen die Herren und Damen von der ehemaligen GEZ
Direkt zu kontaktieren mit der Nummer des Lebenspartners damit auf die weiteren Festsetzungsbescheide nicht noch mehr Vollstreckungen kommen oder schiesst man sich damit selbst ins Bein?


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Würde eine Beschwerde überhaupt noch Sinn machen?
Was könnte man denn noch anbringen?
Selbst das Nichtvorhandensein, Nichtausstellen, Nichtversenden von Verwaltungakten, Gebührenbescheide oder sonstigen Briefen scheint wohl nicht BGH nicht relevant zu sein.
Lediglich der 3-monatige Doppelzeitraum könnte angebracht werden.

Voraussgesetzt es wird jetzt vollzogen und Person zahlt für April - Juni 2014, in dem aber bereits von Lebenspartner schon gezahlt wurde.
Kann das Geld irgendwie zurückverlangt werden?

Und gäbe es eine Möglichkeit direkt an die GEZ bzw. ans Gericht zu zahlen? Und somit die Gebühr für den GV zu umgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2015, 07:55 von whateveragain«

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Zu welchem Zeitpunkt kann denn der Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht noch beantragt werden?
Kann Person A auch zuerst die Beschwerde an AG bzw. LG schreiben und dann wenn diese auch abgelehnt wird,
den Eilrechtsschutz beim VG beantragen oder ist es dann zu spät?
Kosten sind ungefähr 50 Euro + 100 Euro Gerichtskosten wenn ich das richtig sehe?
Wenn Person A aber vor dem VG Recht bekommt, trägt diese Kosten die GEZ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 23:24 von Bürger«

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Hat niemand mehr dazu eine Idee?
Man munkelt die Frist würde bald auslaufen und derjenige welcher vermutlich aufgeben und einfach bezahlen.
Aus Mangel an Alternativen.


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Wenn die Beschwerde am LG abgeleht wird, sind 30 Taler weg.
Person J hat erst AG, dann LG (beide verloren) und nun das VG, Antrag auf Eilrechtsschutz.
Seit das VG involviert ist, wurde auch die Vollstreckung zurückgenommen. Nun wartet das VG auf Person J, da angefragt wurde, die Hauptsache für erledigt zu erklären. Der BohnenService hat ja die Vollstreckung zurückgenommen.

Beschwerde LG und im Nachgang der Eilantrag VG:
Beschwerde wurde zurückgewiesen - nächster Schritt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.html

Bzgl. "Antrag auf Eilrechtsschutz". Hie gibt es einen extra Thread, in dem steht was zu beachten ist. Nur wenn akut "Vollstreckung" droht, sollte dann Antrag am VG abgegeben werden. z.B. es wurde schon ein Termin zur Vermögensauskunft festgesetzt, etc. . Nur eine Androhung reicht nicht aus.

Die 105 Taler Gerichtskosten sind für die Hauptverhandlung fällig, wenn gegen einen Widerspruchsbescheid der BohnenService aktiv geklagt wird, was beim Eilantrag fällig werden würde, falls man unterliegt...???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 23:25 von Bürger«

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Die fiktive Zusammenfassung im Beitrag vorne wäre mit Anpassung auch für das VG nutzbar. Hauptpunkt ist ja hier die Zustellung der "Sachen" an den Teekreis im Vogelpark. Die ZPO-Themen wären möglicherweise entweder umzuformulieren oder weg zu lassen, sagte letzten Montag der Briefträger. Evtl. hat hier noch ein Leidensgenosse der Vogel-Strauss-Taktik weitere Punkte aus seinem Pokemon-Club.


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