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Autor Thema: Mahnung und gleichzeitig Erinnerung, Frist von 1em Werktag  (Gelesen 1850 mal)

M
  • Beiträge: 14
Hallo zusammen!

fiktiver Fall:
Heute fand Person A gleich zwei Schreiben im Briefkasten:
- Mahnung (mit Vollstreckungsandrohung) und eine
- Zahlungserinnerung.

Die Geschichte bisher:
Dass der Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt sei, hat Person A im August 2014 (!!!) - also vor 9 Monaten - angezweifelt und bekam am 08.05.2015 eine Antwort darauf.
Das übliche, was hier alle kennen... Erstelldatum von GEZ 15.04.2015.

Bevor Person A darauf antworten konnte, flattern ins Haus heute
- eine Zahlungserinnerung > bis 15.05.2015 soll Person A 553,96 euro zahlen
UND
- eine Mahnung > ebenfalls bis 15.05.2015 soll Person A zahlen, aber nur 501 euro, sonst drohe ihr Vollstreckung.

Beide Schreiben sind erstellt am 01.05.2015 (die arbeiten auch an Feiertagen :) )

Morgen ist Feiertag, Servicetel. ist (natürlich) nicht zu erreichen (alle im Kundengespräch).

Person A sieht sich vollkommen in die Ecke gedrängt:
Sie kann weder widersprechen noch sonst irgendwas tun.

Worauf muss Person A sich nun einstellen?
Welche Möglichkeiten hat Person A?


Grüße
Maira


Edit "Bürger":
Beitrag musste moderiert werden:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 02:12 von Bürger«
Ein Volk konnte eine Mauer und ein System zum Abstürz bringen, da ist GEZ doch ein Klacks ;)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sofern es sich bei der "Zahlungserinnerung" um eines der regelmäßigen, automatisierten "Zahlungs-/ Kontostandsmitteilungsschreiben" ohne Rechtsbehelfsbelehrung handelt (die im Übrigen i.d.R. selbst alle Kläger trotz ihrer Verfahren erhalten), dürfte dies das weniger relevante Schreiben sein.

Dass sich Schreiben überschneiden, ist bei ARD-ZDF-GEZ ebenfalls keine Seltenheit - und insofern kein Anlass zu besonderer "Sorge"... ;)

Die "Mahnung" ist unabhängig von dem "Zahlungsschreiben" zu verstehen...
...deutet aber auf einen auf eine Zwangsvollstreckung zulaufenden Verfahrensstand hin.
Auch dies ist aber noch kein Grund zu akuter "Panik"... ;)
...wenn auch das nicht unbedingt zu völliger Tatenlosigkeit verleiten sollte.

Relevant könnte hier sein, ob das erwähnte Schreiben
Dass der Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt sei, hat Person A im August 2014 (!!!) - also vor 9 Monaten - angezweifelt [...]
als offizieller "Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID" verfasst wurde bzw. gewertet werden kann.

Dann würde diese vermutlich nicht als offizieller WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung verfasste Antwort
[...] bekam am 08.05.2015 eine Antwort darauf.
Das übliche, was hier alle kennen... Erstelldatum von GEZ 15.04.2015.
eben diesen klagefähigen WiderspruchsBESCHEID missen lassen.

Davon hängt ab, welche Optionen Person A gegen die Mahnung ggf. hätte...
...ansatzweise bereits nachzulesen u.a. unter

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Hierzu bitte immer auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...sowie im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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