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Autor Thema: Anzahl Widersprüche/Klagen Hessen - Initiierung einer "Kleinen Anfrage"  (Gelesen 7108 mal)

G
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Meine Mail an den Abgeordneten Florian Rentsch:


Zitat
"Sehr geehrter Herr Rentsch,

ich habe Ihren Beitrag vom 26.11.2014 im Plenarprotokoll 19/28 zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Gesetz zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelesen. Als einziger der Abgeordneten haben Sie sich mit deutlichen Worten zur finanziellen Situation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geäußert und dafür möchte ich Ihnen danken.

Deswegen wende ich mich hiermit an Sie in der Hoffnung, dass Sie eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in die Wege leiten.

Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland über den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Grund für die Abkehr vom vorherigen Modell war unter anderem, dass die Anzahl der Rundfunknutzer seit 2009 stetig gesunken ist und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Finanzierung als nicht mehr gesichert betrachtet haben.

Die Frage nach den Ursachen für den Rückgang der Rundfunkteilnehmer, nach der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere die Frage, ob in Zeiten der freien Verfügbarkeit einer Vielzahl an Informationen durch das Internet überhaupt noch Bedarf an einer sog. Grundversorgung an Information und Bildung gegeben ist (zumal im derzeitigen Umfang mit einer Vielzahl an Sendern und Programminhalten, die keinerlei Informations- oder Bildungsfunktion haben), wurde hierbei
nicht ansatzweise diskutiert.

Laut den Gesetzesmaterialien soll eines der Ziele des RBStV ausdrücklich vor allem auch sein, eine erhöhte Akzeptanz der Bürger für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu erreichen.

Es liegen jedoch nachhaltige Anhaltspunkte dafür vor, dass zum einen die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sehr stark rückläufig ist und zum anderen eine Akzeptanz der jetzigen Finanzierungsregelung keineswegs als gegeben angesehen werden darf.

Insbesondere in Kommentaren zu entsprechenden Artikeln der Printmedien als auch
in Internetforen ist eine gewaltige Unzufriedenheit zu spüren und es gibt eine hohe Anzahl von Personen, die die Zahlung dieses neuen Rundfunkbeitrages verweigern, verzögern oder diese nur sehr widerwillig vornehmen.

Der Professor für Medienwissenschaft Bernhard Pörksen hat sich im Tagesspiegel am 22.01.2014 anlässlich den Rücktrittsforderungen gegen Markus Lanz wie folgt geäußert:
"Lanz ist zur prominenten Symbolfigur geworden. Er steht für ein Flachland-Entertainment, das man eher bei den Privaten erwarten würde und nicht bezahlen will.
Aus meiner Sicht ist die Anti-Lanz-Petition eigentlich ein doppelter Protest. Zum einen wird deutlich, dass die Debatte über Rundfunkgebühren keineswegs abgeschlossen ist und es eine gesellschaftliche Unzufriedenheit gibt, die nun am konkreten Fall aufflackert."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/medien/proteste-gegen-zdf-moderator-lanz-steht-fuer-flachland-entertainment/9370756.html


Mittlerweile werden zahlreiche Programmbeschwerden gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoben,
http://www.publikumskonferenz.de/forum/


Das zu Weihnachten 2014 publik gewordene Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums mit einer ganz erheblichen Resonanz in Presse und Bevölkerung beinhaltet zahlreiche stichhaltige Argumente u.a. gegen die geltende Finanzierungsregelung des  RBStV.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2014-12-15-gutachten-medien.html
Im Zusammenhang mit der verfassungsgerichtlichen Judikatur wird die Gefahr einer dem status quo verhafteten Denkblockade bei einer Neubeurteilung der Hörfunk- und Fernsehlandschaft gesehen.

Fakt ist, dass durch den RBStV der Bundesländer die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Umgehung jeglichen Reform- und Finanzbeschränkungsbedarfes abgesichert werden soll.

Fakt ist aber auch, wie die Gutachter des Bundesfinanzministeriums auf Seite 20 hervorheben, dass der Rundfunkbeitrag keine höhere Programmqualität garantiert, sondern die Kreativität geradezu lähmt. Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen.

So wird seitens der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse jüngst kritisiert, dass im Zuge von Sparmaßnahmen Inhalte und Qualität des Programms der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der Strecke bleiben
http://blog.agra-rundfunk.de/?m=201411

Ganz deutliche Worte findet Thomas Frickel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm/AG DOK über Quotendruck statt Qualität bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
http://www.df-dok.de/Qualitat_statt_Quote.pd
Zitat: „Sonderbarerweise rangieren Kulturprogramme nur dann ganz oben, wenn es darum geht, in Sonntagsreden die Aufrechterhaltung des Gebührenprivilegs nach außen zu legitimieren.“

Die Bundesregierung hat im Medienbericht vom 12.01.2009 klargestellt, dass nur eine wirklich in der Bevölkerung akzeptierte Finanzierungslösung eine solide Basis für die im gesamtstaatlichen Interesse liegende weitere Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des gesamten Rundfunksystems in Deutschland bietet (Seite 176).


Nach alledem wäre es meines Erachtens ganz dringend erforderlich, die Erfüllung der Zielsetzung „Akzeptanz“ durch den RBStV zu überprüfen.


Ich würde mich sehr freuen wenn Sie bzw. Ihre Fraktion im Hessischen Landtag mittels einer kleinen Anfrage herausfinden könnten,

-   wie häufig in Hessen gegen Zahlungsbescheide des Beitragsservice im Namen des hr Widerspruch erhoben wurde,
-   wieviele verwaltungsgerichtliche Verfahren in Hessen gegen Rundfunkbeiträge seit 2013 eingeleitet wurden bzw. wieviele Verfahren zur Zeit rechtshängig sind.


Meine Anfragen gegenüber dem hr und dem SWR diesbezüglich blieben unbeantwortet.


Vielen Dank im Voraus und
Mit freundlichen Grüßen"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2015, 20:59 von Bürger«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gratulation...
...und danke für diese sachlich, fundiert und seriös formulierte Anfrage!
Gute Erfolge, denn!
Weiter so! ;)


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Update: Herr Florian Rentsch hat bis heute auf meine Anfrage nicht einmal reagiert. Ich habe ihm eine Sachstandsanfrage geschickt.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

M
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Ein Mitstreiter evtl sogar hier aus dem Forum(?) hatte das gleiche, allerdings bundesweit, über abgeordnetenwatch probiert. Dort über die Linken / Dr. Gysi, die ja gerne mal die Regierung mit Anfragen piesacken.
Dort wurde die Frage so beantwortet, dass es über eine kleine Anfrage nicht möglich wäre diese Info in Erfahrung zu bringen.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

G
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Vielen Dank für die Information Minion.

Ich könnte mir vorstellen, dass es bundesweit über eine Kleine Anfrage vielleicht nicht geht, weil immer nur die jeweilige Landesregierung gefragt werden kann.


Herr Rentsch hat mir auf meine Sachstandsanfrage noch am 05.03.2015 sofort geantwortet, er habe keine frühere Mail von mir vorliegen.  Ich habe sie ihm wunschgemäß nochmal zugesandt.


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Update: Mit Schreiben vom 9. April 2015 habe ich eine Antwort vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag Florian Rentsch erhalten. Danach will die FDP im Rahmen einer Kleinen Anfrage versuchen, die Zahlen zu erhalten und überdies die Bewertung der Landesregierung für die weitere Entwicklung des Rundfunkfinanzierungswesens abfragen.


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Ich bin dabei, eine solche Anfrage unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes an alle Verwaltungsgerichte zu erstellen. Kann noch ein paar Tage dauern, wird aber natürlich hier veröffentlicht.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

M
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Update: Mit Schreiben vom 9. April 2015 habe ich eine Antwort vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag Florian Rentsch erhalten. Danach will die FDP im Rahmen einer Kleinen Anfrage versuchen, die Zahlen zu erhalten und überdies die Bewertung der Landesregierung für die weitere Entwicklung des Rundfunkfinanzierungswesens abfragen.

Ist doch schon mal was, aber "will versuchen" ist nicht "haben". Über den Stand ist ein anderer Fragesteller bei den Linken ja leider auch nicht hinaus gekommen.
Immerhin man darf gespannt sein.


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T
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Was hindert eigentlich die Kläger daran genau diese Zahlen beim Verwaltungsgericht wegen der Wichtigkeit zur Streitsache ermitteln zu lassen?
Formal wurde u.a. der Grund eines Versuches zur Akzeptanzsteigerung des örR für die Reform des Rundfunks genannt, also wird man in der Klage oder direkt vor Gericht angeben können, dass u.a. genau dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wurde, siehe die Statistik --> sehr geehrtes Gericht, bitte im Rahmen der richterlichen Pflicht nach VwGO diese Zahlen ermitteln. So ungefähr?


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In der Theorie hast Du ganz Recht ThisIsSparta!, in der Praxis heißt es aber dann: Die Presse berichtet von 600 Klagen, keine konkreten Anhaltspunkte für Gegenteiliges.


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  • Beiträge: 380
Die Kleine Anfrage des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian Rentsch, ist jetzt verfasst mit sehr guten dezidierten Fragen

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/01939.pdf

Eine Antwort der Landesregierung soll in der Regel innerhalb von sechs Wochen erfolgen.


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D

David Lee

Da darf man gespannt sein.


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Och... auf die Idee bin ich gar nicht gekommen!  :-[

Hab jetzt mal beim WDR nachgefragt.
Mal sehen ob die antworten?

Zitat
WDR Kontakt
Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Die Redaktion bearbeitet Ihre Anfrage und antwortet Ihnen persönlich, wenn Sie es gewünscht haben.

Bis dahin weiterhin viel Spaß mit unserem Programm!
Es wurde folgende Nachricht verschickt:
Betreff: eine kleine Anfrage; für meinen Schulunterricht zwecks Diskusionmaterial
Nachricht: Sehr geehrte Daman und Herren, ich würde mich sehr freuen wenn Sie mittels einer kleinen Anfrage herausfinden könnten, - wie häufig in NRW gegen Zahlungsbescheide des Beitragsservice im Namen des WDR Widerspruch erhoben wurde, - wieviele verwaltungsgerichtliche Verfahren in NRW gegen Rundfunkbeiträge seit 2013 eingeleitet wurden bzw. wieviele Verfahren zur Zeit rechtshängig sind. Wir hatten in unserer Schule heftige Debatten dbzgl. und wollten das Thema weiterführen. es wäre schön, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit weiterhelfen würden. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen [name meines Sohnes]
Name:

Adresse:

WDR
Westdeutscher Rundfunk Köln
50600 Köln


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

d
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Hallo Mitstreiter,
ich finde die Anfrage auch sehr gut. Allerdings vermute ich mal, dass diese erst nach dem 01.06.2015 beantwortet wird.

Denn bis zu diesem Datum soll der 17. RÄStV von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet worden sein, damit dieser wiederum ab 01.01.2016 seine Gültigkeit erhält.

Denn wenn nun die Landesregierung (in Hessen) zu dem Entschluss kommen würde, das da ja was arg falsch läuft, müsste ja zumindest der Ministerpräsident die Courage haben und sagen, dass er den neuen 17. RÄStV nicht unterzeichnet (und er dann nicht in Kraft treten könnte).

Hier der Link zu den Änderungen:

http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Synopse_ZDF-StV_E__-_Medienrecht_Uni_Koeln.pdf

Und hier eine entsprechende Unterrichtung der Staatskanzlei (RPF):

http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/5172-V-16.pdf

Für Hessen habe ich dieses Anschreiben leider noch nicht gefunden, aber ich vermute mal, dass dies in einer ähnlichen Form sein wird.


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