Hallo Ihr Lieben,
Person A hat auf keine der Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice reagiert und heute kam bei der Person eine Vollstreckungsankündigung der Stadt ins Haus geflattert. Nun hat diese Person einige Fragen, da sie sich mit dem Thema bislang nicht auseinandergesetzt hat, es offenbar Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt und diese Person sich bestenfalls lückenhaftes Halbwissen aneignen konnte. Entsprechendes Schreiben wurde als anonymisiertes Bild im Anhang hochgeladen. Da es im Schreiben unkenntlich gemacht wurde, hier die zusätzliche Info, falls es eine Rolle spielen sollte: Unter mit "Freundlichen Grüßen" steht in Druckbuchstaben der Nachname und die Unterschrift (nicht leserlich) des Ansprechpartners bei der Stadt. Nichts weiter. Kein "im Auftrag", ein Hinweis darauf, dass dieser Ansprechpartner Beamte/in ist, o. ä..
Diese Person ist nicht bereit den Rundfunkbeitrag zu entrichten und hat nun einige Fragen:
1. Wie sollte diese Person nun reagieren, um den Beitrag nicht zu zahlen, aber keinen Eintrag in die Schufa zu bekommen? Sie würde alle erdenklichen Möglichkeiten ausschöpfen, zieht aber bei dem Eintrag in die Schufa die Grenze. Bevor es einen Eintrag gibt, würde sie einlenken und widerwillig zahlen.
2. Es wird als erste weitere Maßnahme mit einer Kontopfändung gedroht. Person hat erfahren, dass laut Zivilprozessordnung erst einmal persönlich, durch Gerichtsvollzieher festgestellt werden sollte, ob Person Vermögenswerte hat und auch ob Person zahlungswillig ist oder nicht. Kann Person darauf bestehen? Wenn ja, muss Person sich dafür dann an die in dem Schreiben benannte Kontaktperson von der Stadt wenden, oder an eine andere Stelle?
3. Etwas des erlangten Halbwissens besagt, dass die Vollstreckungsankündigung auf ein Amtshilfeersuchen des Rundfunkbeitragsservices zurückzuführen ist. Kann die Person mit diesem Wissen gewappnet irgendwelche Vorbereitungen treffen, damit das Bankkonto nicht durch eine Pfändung gesperrt wird? Falls nein, welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit das Konto wieder freigegeben wird, sobald es durch die Pfändung eingefroren ist? Das Wissen der Möglichkeiten, bevor der Fall eintritt würde die Person sehr beruhigen. Person hat flüchtig etwas von "Fachaufsichtsbeschwerde" erfahren, weiß aber nicht wie, wo, an wen und überhaupt.
Vielleicht ergeben sich noch weitere fragen, die die Person hat, aber das sind erst einmal die wichtigsten. Vielen Dank im Voraus.