Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung  (Gelesen 2111 mal)

n
  • Beiträge: 4
Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung
Autor: 04. Januar 2016, 23:05
Hi,

ich bin in einem sehr lächerlichen Fall reingefallen. Anfang 02.2015 bekomme ich eine Zahlungsanforderung für Zeitraum 09.2010-12.2010. Als Nachweis schickt Bayerischen Rundfunk eine Anmeldung und sagt das ist meine. Leider Schiff und Unterschiff ist nicht von mir. Deswegen bezahle ich nicht. Jetzt möchte sogar Amtsgericht München mir beklagen!

Kann jemand mir bitte helfen um einem Wiedespruch zu schreiben. Ich möchte betonen, wenn Bayerischen Rundfunk nicht aufhört, werde ich die zurück klagen, weil das mein Leben stört.

Ich bin Ausländer. Deshalb brauche viel mehr euer Hilfe. Darunter ist was ich vorhabe

Danke im Voraus


                                                                                            Mein Name
                                                                                            Meine Adresse


ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
                           Datum: 04.01.2016


Wiederspruch gegen Vollstreckung des Bayerischen Rundfunks
             
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen Ihre oben genannte Vollstreckung.

Am 02.02.2015 habe ich eine Zahlungsanforderung 77,03 Euro von Bayerischen Rundfunks für GEZ Gebühr in dem Zeitraum 09.2010 bis 12.2010 bekommen. Ich erinnere mich, dass ich keine Anmeldung und keinen Vertrag mit Bayerischen Rundfunks in dem gegeben Zeitraum abgeschlossen. Nach einer Rückfrage hat Bayerischen Rundfunk mir „meine Anmeldung“ zugeschickt. Der Schiff und Unterschiff in der Anmeldung sind sicher nicht von mir. Deswegen lehne ich die Zahlungsanforderung ab.

Ich bitte Ihnen mir keine weitere Zahlungsanforderung zuschicken. Sonst werde ich Ihnen anzeigen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Mein Name

Im Anhang
-   Die von mir ausgedachte Anmeldung
-   Vollstreckungsauftrag Amtsgericht München

Eine Kopie wurde gesendet zu
Herrn ABC
Amtsgericht München
80325 München
Linprunstr. 22



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.264
Re: Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung
#1: 05. Januar 2016, 09:29
Eine korrekte Übersetzung mit den richtigen Begriffen ist hier dringend notwendig. Soll z.B. "Schiff und Unterschiff" "Schrift und Unterschrift" bedeuten?

Vielleicht wäre ein Besuch des Runden Tisches München (siehe Forumskalender) sinnvoll?

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben. Daher bitte nur nicht-personenbezogene Fragen stellen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung
#2: 05. Januar 2016, 11:15
In der GEZ-Zeit war ein Rundfunkgerät (Fernseher/Radio) Voraussetzung um Rundfunkgebühr-pflichtig zu sein. Wenn Person A in diesem und anderen Zeitraum keine Rundfunkgeräte hatte, muss Person A auch nichts bezahlen. Als Ausländer ist es schwer sich verständlich zu machen. Person A sollte in zwei Sprachen schreiben, wobei in der deutschen Version steht, "Mein Deutsch ist nicht so gut. Bei Unstimmigkeiten lesen Sie bitte in der Version meiner Muttersprache nach".

Kein Radio/Fernsehen bis 31.12.2012?- Keine Rundfunkgebühr. Ganz einfach.

Eine "Anmeldung vorhanden" und nicht die eigene Unterschrift? - Keine Rundfunkgebühr. Ganz einfach.

Nachweispflicht obliegt Beitragsservice/BR. Sie müssen Person A nachweisen, das ein Rundfunkgerät vorhanden war oder das es die Anmeldung von Person A war. Das sollte fast unmöglich sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

n
  • Beiträge: 4
Re: Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung
#3: 05. Januar 2016, 11:33
Danke für ihre Antwort. Aber kann jemand mir bei Grammatik und Rechtschreibfehler korrigieren. (Ich kann auch e-Mail benutzen). Das ist was ich wirklich brauchen. Klar bei mir

Zitat
Eine "Anmeldung vorhanden" und nicht die eigene Unterschrift? - Keine Rundfunkgebühr.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.544
Re: Widerspruch gegen Betrüger Anmeldung
#4: 06. Januar 2016, 09:25
Es handelt sich tatsächlich um Forderungen aus dem Jahr 2010?
Dann ist der Anspruch darauf doch längst verjährt, nur daß man dies natürlich geltend machen muß.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben