Guten Abend.
(falls ich im falschen thread gelandet sein sollte, so bitte ich vielmals um Verzeihung und Korrektur.)
Hier melde ich mich nun nach längerer Zeit wieder zurück mit der aktuellen Nachricht,
daß nun auch ich vorgestern meine Klageschrift ans VG Greifswald gebracht habe.
Hierbei habe ich den Versuch unternommen,
sämtliche (umfangreiche) Anlagen in Form sauberst geordneter Dateien auf eine dort beigelegte CD zu brennen.
Ich bin sehr gespannt, ob das VG das so annehmen wird, und wenn ja,
wäre dies' zur Nachahmung empfohlen.
Ich hatte früher Einiges mitdiskutiert in thread:
"gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens" , siehe:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4459.msg59250.html#msg59250Meine Klageschrift baut zu ca. 2/3 auf dem Schriftsatz von "pessimist" auf, siehe:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg80690.html#msg80690 (An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an "Pessimist" für die Zusendung seiner Klageschrift.),
und zu ca. 1/3 auf meiner eigenen Argumentation nach der Linie
"Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens".-
Hier stelle ist einen download-link ein,
unter dem die gesamte Klageschrift einschließlich aller dort zitierten Anlagen
abrufbar ist. (darunter auch diverse Gutachten), als .zip-Datei:
http://www.file-upload.net/download-10653275/GEZ.zip.html(Vorsicht, ca. 50 MB)-
Hier nun noch eine interessante Formulierung auf der Eingangsbestätigung des VG:
"..."Nach §6 Abs.1 VwGO soll die Kammer in der Regel den Rechtsstreit
einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen,
wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Sie erhalten Gelegenheit, zum Vorliegen dieser Voraussetzungen binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen."-
Was könnte damit gemeint sein -und hat die Sache:
"Rundfunkgebühr" (GEZ etc.) nicht vielleicht eben doch eine "grundsätzliche Bedeutung";
hat sie vielleicht eben doch eine "besondere Schwierigkeit"?
>Stelle ich mal zur Diskussion, und ob es an dieser Stelle evtl. eine Möglichkeit gäbe,
unsere Angelegenheit an eine größere Glöcke innerhalb des VG zu hängen?
Liebe Grüße,
Gerhard.-