Ich glaube, dieses Unterstellen von Parteigängerei wird hauptsächlich von Uninformierten angenommen.
Manche Leute, die man wegen der Petitionen anspricht oder die einen ansprechen, fragen, in wessen "Auftrag" man da jetzt herumsteht, und sind ganz erstaunt, aber auch erleichtert, wenn man ihnen offen und ehrlich sagen kann, daß man selbst ein Interesse daran hat, daß der aktuelle RBStV gekündigt wird. Das macht noch viel mehr Eindruck, als wenn man im Auftrag einer Partei sammeln würde.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.