Hallo,
….Armut versteckt sich und will nicht auffallen, 18 Millionen leben an, bzw. unterhalb der Armutsgrenze.
M. Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission, hat dazu Ihre eigene
Auslegung der Solidaritätspflicht,
Zitat:
… eröffnet die Härtefallregelung grundsätzlich keine Befreiungsmöglichkeit
aus einkommensabhängigen Gründen, insbesondere wegen " geringen Einkommens".
Zitat Ende
Wenn diese Aussage die Leute nicht dazu bringt, sich zu verweigern, dann hilft
vielleicht dieses Beispiel:
..ein weltweit agierendes Industrieunternehmen macht mit 330 00 Mitarbeitern
einen Umsatz p.A. von 130 Millionen
….der ÖRR treibt für 23 000 Mitarbeiter locker fast 9 Milliarden ein,
reicht das immer noch nicht?,
dann vielleicht das:
….ein Ehepaar, beide in Anstellung, nach Miete/Heizung/ Kleidung/Essen/Transport etc….. verbleiben rund 170 € zum " eigenen Verbrauch", davon müssen ( unter Androhung von GV - EV - und ev. Wegschließung bei Nichtzahlung )
17,50 an den Staatssender abgeführt werden.
Danke Ihr Volksvertreter in Zusammenarbeit mit dem ÖRR, für diese Leistung!