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Autor Thema: Festsetzungsbescheid gezahlt > neuer Bescheid für noch nicht festges. Beträge?  (Gelesen 1500 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo,

ein fiktiver Freund hat bisher keine GEZ-Gebühren gezahlt und irgendwann den obligatorischen Festsetzungsbescheid erhalten. Daraufhin hat er den festgesetzten Betrag des Bescheides (1.1.13-30.11.14) bezahlt. Auf dem Bescheid werden natürlich auch die weiteren offenen Beiträge ab dem 1.1.14 erwähnt, die aber noch nicht festgesetzt sind.

Wird dafür irgendwann ein neuer Festsetzungsbescheid kommen?

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2015, 01:11 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wird dafür irgendwann ein neuer Festsetzungsbescheid kommen?

Ja... ;)
...sollte zumindest, wenn ARD-ZDF-GEZ ihrer Arbeit hinterherkommen ;) ;D

Ausstehende Beträge werden immer irgendwann per neuem Bescheid festgesetzt.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
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Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeine und eigentlich bereits abgehandelte Frage damit erschöpfend beantwortet sein dürfte,
wird dieser Thread zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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