Auch aus politischen Gründen wäre es sinnvoll, massenweise den Rundfunkbeitrag steuermindernd geltend zu machen.
Beim Gewerbebetrieb ist es ja schließlich auch so, daß Rundfunkbeitrag voll auf der Kostenseite auftaucht und somit den Gewinn mindert.
Warum auch nicht bei den Privatleuten?
Die Frage wäre lediglich, ist es eine haushaltsnahe Dienstleistung, eine außergewöhnliche Belastung, Werbungskosten als Arbeitnehmer (unzweifelhaft, wenn man eine Zweitwohnung deshalb vorrätig halten muß), oder sind es gar Fortbildungskosten (uns wird ja der Zwangsbeitrag immer wegen des Bildungsauftrages schmackhaft gemacht)?
Wer Mitglied in Vereinen mit Steuerrechtsschutz ist, könnte bei Ablehnung der Position sogar kostenfrei klagen, da der Bund der Steuerzahler die Rundfunkabgabe auch kritisch sieht, wäre hier sogar Unterstützung zu erwarten...