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Autor Thema: Korruptionsvorwürfe gegen GEZ – Beitragsservice für Vertraute  (Gelesen 6043 mal)

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Korruptionsvorwürfe gegen GEZ
Beitragsservice für Vertraute
Quelle: FAZ –  23.03.2015, von Rüdiger Soldt, Stuttgart




Zitat:
»Gegen die frühere Gebühreneinzugszentrale werden nun auch noch Vorwürfe der Vetternwirtschaft erhoben. Dabei hat der Beitragsservice schon genug Sorgen mit der Umstrukturierung. 200 Stellen müssen abgebaut werden.

Es sollte eine routinierte Sitzung werden im ZDF-Kasinogebäude auf dem Mainzer Lerchenberg. Der Verwaltungsrat des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ wollte in aller Ruhe Katrin Vernau, ehemals Kanzlerin der Universität Hamburg und seit Anfang März WDR-Verwaltungsdirektorin, zur Verwaltungsratsvorsitzenden der ARD-Gemeinschaftseinrichtung wählen, die Rundfunkbeiträge eintreibt und früher den meisten Deutschen besser als „GEZ“ oder „Gebühreneinzugszentrale“ bekannt war.«

Weiterlesen auf der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-13502006.html


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P
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Zitat:
»Gegen die frühere Gebühreneinzugszentrale werden nun auch noch Vorwürfe der Vetternwirtschaft erhoben. Dabei hat der Beitragsservice schon genug Sorgen mit der Umstrukturierung.


200 STELLEN MÜSSEN ABGEBAUT WERDEN




Dafür, dass die Gebühreneform die Einnahmen der ÖR stark hat ansteigen lassen!

Die halten uns doch zum Narren!





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" de opresso i liber "- frei von Unterdrückung

Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

R
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Zitat
...Wir haben einfach nur noch Angst, richtig große Angst. Viele von uns schlafen schon nicht mehr“, heißt es in dem Schreiben an die Verwaltungsratsmitglieder, das dieser Zeitung vorliegt. ...

Mir kommen die Tränen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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