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Autor Thema: Widerspruchsbescheid und nun auch noch ALGII > dennoch in Klagen gehen?  (Gelesen 2911 mal)

o
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Hallo Leute,

Person A ist musste vor 3 Wochen ALGII beantragen da der Job weg ist.
Heute hatte Person A den Widerspruchsbescheid mit dem üblichen blabla im Briefkasten
mit dem Hinweis, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird.
Freundlicherweise wurde am Ende noch über den Rückstand von 500 Euro hingewiesen.

Person A will auf jeden fall Klage einreichen. Soll denn die Person dem Beitragsservice die Bestätigung
vom Amt zusenden damit sie vom Beitrag befreit wird oder erstmal nur Klage einreichen.

Danke für eure Hilfe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2015, 19:19 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.592
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da eine "Befreiung" ja nicht auf die bisher bereits geforderten Beträge, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Eintretens des Befreiungstatbestands (ALGII) wirken dürfte - und noch dazu auch nur, solange dieser Tatbestand erfüllt ist - es sich also um eine lediglich "temporäre Befreiung" von etwas handelt, wovon Person A augenscheinlich generell frei sein will...
...wäre - sofern Person A sich dem Grunde nach gegen ihre Grundrechtsbeschneidung wehren will - eine Klage unumgänglich, denn sonst würde/n der/die widersprochene/n Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e rechtskräftig und in Folge dann auch vollstreckbar.

Die Befreiungsunterlagen sollte Person A aber wohl dennoch vorsorglich an ARD-ZDF-GEZ senden, um sich vorläufig für die nächste Zeit befreien zu lassen. Das könnte (neben der Klage) helfen, weitere Festsetzungen zu vermeiden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2015, 20:31 von Bürger«
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  • Beiträge: 14
Hallo Bürger,
und nochmals Danke! Person A meint sie wird in jedem fall Klage einreichen.


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So, heute bekam Person A Post vom Beitragsservice  ;D

Person A wurde von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Und zwar vom 01.01.2013 bis erstmal 31.07.2015

ALG II erhät die Person aber erst seit 15.03.2015. Somit wird hier rückwirkend auf sämtliche Beiträge verzichtet!?
Das kommt der Person jetzt sehr merkwürdig vor. Kann da jetzt nachträglich noch etwas kommen?

Der Termin um eine Klage gegen den davor erhaltenen Widerspruchsbescheid einzureichen verstreicht am 04.05.2015


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So, heute bekam Person A Post vom Beitragsservice  ;D

Person A wurde von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Und zwar vom 01.01.2013 bis erstmal 31.07.2015

ALG II erhät die Person aber erst seit 15.03.2015. Somit wird hier rückwirkend auf sämtliche Beiträge verzichtet!?
Das kommt der Person jetzt sehr merkwürdig vor. Kann da jetzt nachträglich noch etwas kommen?

Der Termin um eine Klage gegen den davor erhaltenen Widerspruchsbescheid einzureichen verstreicht am 04.05.2015

Lax gesagt: Laut lachen, ausdrucken und an die Wand hängen. Es bestätigt die Vermutung, daß dort manches nicht so genau genommen wird. Aber wenn das schriftlich mitgeteilt wird, dann soll das nicht das Problem von Person A sein.

PersonX würde wohl auf die Klage erst mal verzichten und sich um wichtigere Dinge kümmern. Gibt es dann kein Alg-II mehr, kann man ja von vorne anfangen: Widerspruch und dann Klage. Mit etwas Glück ist dann schon so viel Zeit vergangen, daß höchstrichterliche Urteile anstehen.

Gegenüber einem lokalen Amtshilfeersuchen dürfte so eine Mitteilung genügen, um jedes Vollstreckungsersuchen abzuwehren.


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Ich habe noch "Schulden" beim Beitragsservice und bin auch auf ALG II. Die lassen einen nach unzähligen Drohbriefen allerdings gerichtlich in Ruhe, weil sie wissen, dass sie bei Hartz IV quasi nichts holen können. Da sind Altschulden praktisch völlig egal. Alles reine Logik. Funktioniert bei mir prima. Ich bin übrigens hauptsächlich wegen dem Rundfunkbeitrag in die Arbeitslosigkeit gegangen und ziehe das auch so lange durch, bis der Rundfunkbeitragszwang abgeschafft wird. Es ist quasi ein privater Generalstreik, den ich durchziehe.


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  • Beiträge: 14
Danke für die Antworten!

Person A hat ja laut dem letzten Schreiben keine Schuden mehr. Das war ja das komische....
Auf jeden Fall wird die Person wenn Sie wieder Berufstätig ist, von vorne beginnen (Widerspruch, Klage).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 18:48 von Bürger«

a
  • Beiträge: 338
Man sollte sich nichts gefallen lassen und auch nicht unnötig kompliziert denken, wie manch andere User hier. Wir sind Menschen und keine Maschinen. Eine Zahlungsverweigerung ist noch immer die beste Lösung. In den Knast wird man ganz sicher nicht kommen, auch nicht bei Schulden (dank Menschenrechtskonvention von 1963). Niemand kann wegen Schulden in Haft genommen werden. Ganz gut ist es unter dem Punkt 5 auf http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/irrtuemer/ erklärt worden. Solange man im Fall der Fälle (auch bei sonstigen Schulden) "zahlungswillig" ist, kann niemand einem etwas. Beispiel: Ich fahre mit der Bahn schwarz und zahle hinterher das Ticket des Schaffners zu 10% per Überweisung ("versehentlicher" Kommafehler oder Zahlendreher). Den Rest kann ich "leider" nicht mehr zahlen, weil ich nunmal unter der Pfändungsfreigrenze bin oder sonst irgendwas. Und schon ist das Problem gelöst. Da können die noch so viele Inkassobriefe hinterherschicken, es bringt eh nichts, man ist ja "zahlungswillig" gewesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2015, 10:38 von abgezockter1984«

 
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