Da eine "Befreiung" ja nicht auf die bisher bereits geforderten Beträge, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Eintretens des Befreiungstatbestands (ALGII) wirken dürfte - und noch dazu auch nur, solange dieser Tatbestand erfüllt ist - es sich also um eine lediglich "temporäre Befreiung" von etwas handelt, wovon Person A augenscheinlich generell frei sein will...
...wäre - sofern Person A sich dem Grunde nach gegen ihre Grundrechtsbeschneidung wehren will - eine Klage unumgänglich, denn sonst würde/n der/die widersprochene/n Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e rechtskräftig und in Folge dann auch vollstreckbar.
Die Befreiungsunterlagen sollte Person A aber wohl dennoch vorsorglich an ARD-ZDF-GEZ senden, um sich vorläufig für die nächste Zeit befreien zu lassen. Das könnte (neben der Klage) helfen, weitere Festsetzungen zu vermeiden.