Die Gegenbedingung von mir wäre, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (SWR) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.
Würde ich keinesfalls so schreiben:
zum einen geht Dich die Sprungrevision in anderen Verfahren nichts an,
zudem
könnte das ein böser Justitiar als Nötigung auslegen, und sich mal vertrauensvoll an eine entsprechende Behörde wenden.
Nimm in allen deinen Schriftsetzen nur auf dein persönlcihes Verfahren Bezug, und nur dort, wo es sinnvoll erscheint, würde ich andere Urteile oder Beschlüsse einbringen.
Niemals aber würde ich in meinem Verfahren den Prozessgegner zu einer Handlung in anderen Verfahren vorschlagen wollen.