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Autor Thema: Kika-Verfahren: Beckmann akzeptiert Bußgeld  (Gelesen 2519 mal)

T
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Kika-Verfahren: Beckmann akzeptiert Bußgeld
Autor: 12. Oktober 2013, 16:23
Kein Verfahren gegen den Ex-Kika-Geschäftsführer. Sein Vertrag als NDR-Programmchef soll ja Ende Oktober verlängert werden...

http://www.dwdl.de/nachrichten/43006/kikaverfahren_beckmann_akzeptiert_bussgeld/

So arbeiten Gerichte und öffentlich-rechtliche Verbrecher wieder mal Hand in Hand.  >:(


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Man kann es auch so interpretieren:

Er zahlt ein Bußgeld von 30.000 €.
Diese ihm offensichtlich zur Verfügung stehenden 30.000 € - so darf man wohl sagen - entstammen seinem gebührenfinanzierten Gehalt.
Es sind faktisch Rundfunkgebührengelder des Rundfunkgebührenzahlers.
Das Bußgeld zahlt also quasi der Rundfunkgebührenzahler.

Aber damit nicht genug:

Das Bußgeld "wird zum Teil dem Kika zur Verfügung gestellt".
Das Bußgeld finanziert damit also wieder seinen Arbeitsplatz.

Er re-finanziert sich also quasi seinen Arbeitsplatz mittels eines Bußgeldes, das er aus seinem vom Rundfunkgebührenzahler finanzierten Gehalt erst "abstottert" - danach aber wieder einnimmt.

Ein Nullsummenspiel?  :o
Augenwischerei?  ???

Aber nicht doch!!!  ::)

Von mir gibt's *NIX*!  >:D

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ein Geschäftsführer, unter dessen Amtszeit ein 8-Millionen-Korruptionsskandal (angeblich unerkennbar!) durchgeführt wurde, hätte in der freien Marktwirtschaft doch Schwierigkeiten, überhaupt noch eine Anstellung zu finden. Nicht so beim quasi-marktwirtschaftlichem NDR-Mar****mor. Dem gefällt das so sehr, dass er solche Typen noch fördert.

Das Druckmittel bis 2012, bei Überstrapazierung des Gewissens durch die ganze öffentl.-rechtl.-Korruption als Konsequenz alle Rundfunkempfänger abzumelden um die Zahlung einzustellen, entfällt ja jetzt.
Jetzt wird durch den NDR-Intendanten Mar****mor Vetternwirtschaft und Korruption sogar schon öffentlich, ganz ungeniert, ausgelebt... Ohne rechtliche Konsequenz und die Möglichkeit der Gegenwehr für die Zwangskunden!

Die Seilschaften aus örR-Gremien und Landesparlamenten machen es möglich:
Korruptionsunterstützung als staatlicher Zwang ohne Konsequenzen. Zumindest für den örR.

Der Beitragszwang fördert ja solche kriminelle Energie sogar noch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2013, 22:12 von unGEZahlt«

G
  • Beiträge: 380
"... ein 8-Millionen-Korruptionsskandal (angeblich unerkennbar!) ..."
... wie sich herausgestellt hat, ist es eine unwesentliche -angeblich unerkennbare- Kleinigkeit mehr:
Zitat von: Mitteilung des Rechnungshofs  Landtag Baden-Würtemberg  Ds 15/6422  28.01.2015
"Die Rechnungshöfe beziffern den verursachten Gesamtschaden auf rd. 10 Mio. Euro ..."
Quelle: http://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/6000/15_6422_D.pdf


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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