Hallo zusammen,
Person A ist neu hier - und willig mit euch zusammen gegen die unfassbare Ungerechtigkeit zu kämpfen
Also folgendes:
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Person A kämpft d.h. bezahlt seit 2 Jahren keine Gebühren an den Beitragsservice. Person A ist nämlich vor 2 Jahren von Bundesland A nach Bundesland B gezogen (wegen Job). In Bundesland B wurde nie etwas an GEZ gezahlt.
Person A hat eine (vermutlich handelsübliche) Mahnung in der Post. (siehe Anhang)
Es wird die mit Kontopfändung usw gedroht, außerdem hat Person A auch schon davon gehört das der Service Parkkrallen an den Autos installieren lässt um Leute zur Zahlung zu bewegen.
Person A ist sich nicht sicher ob es bei ihr auch so einfach geht, denn:
- Person A hat an der zuständigen Stadtsparkasse XY gar kein Konto (Stadtsparkasse ist im Schreiben erwähnt) Kann dann einfach ein Konto woanders gepfändet werden?
- Person A´s Auto ist garnicht in Bundesland B angemeldet sondern in Bundesland A (wo es gekauft wurde damals). Weiß der Beitragsservice dann überhaupt wo er dann die Parkkralle befestigen muss, an welchem Auto also?
Generell, ist eine Reaktion auf das angehängte Schreiben erforderlich, oder erfüllt das Schreiben kein Rechtsbestand?
Danke