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Autor Thema: je 4 Verhandlungstermine am 23. + am 30. April 2015 / Verwaltungsgericht Köln  (Gelesen 1480 mal)

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  • Beiträge: 4
Meine Klage am 30.04.2015 verhandelt, was dabei rauskommen wird, erscheint mir jetzt schon beinahe sonnenklar!
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Hier auch als PDF-Download erhältlich
(sind dann auch noch ein paar andere Termine dabei, die habe ich beim reinkopieren hier allerdings rausgelassen):

http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/index.php

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VG Köln GEZ/Beitragsservice-Verhandlungstermine am 23.04.2015

23.04.2015 - 11.45 Uhr -  Az.: 6 K 240/14 -
H.  ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wehrt sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen. Diese verstießen
gegen Grundrechte und seien auch aus weiteren Gründen verfassungswidrig. Der
beklagte WDR verteidigt die Beitragserhebung. Sie sei rechtlich nicht zu beanstanden.
 
 
23.04.2015 - 12.15 Uhr -  Az.: 6 K 826/14 
S.  ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wehrt sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen. Diese verstießen gegen Grundrechte und seien auch aus weiteren Gründen verfassungswidrig. Der
beklagte WDR verteidigt die Beitragserhebung. Sie sei rechtlich nicht zu beanstanden.
 
 
23.04.2015 - 12.45 Uhr -  Az.: 6 K 297/14 
Dr. B. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wehrt sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen. Diese verstießen
gegen Grundrechte und seien auch aus weiteren Gründen verfassungswidrig. Der
beklagte WDR verteidigt die Beitragserhebung. Sie sei rechtlich nicht zu beanstanden.
 
 
23.04.2015 - 13.15 Uhr -  Az.: 6 K 867/14 
L.  ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wehrt sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen. Diese verstießen
gegen Grundrechte und seien auch aus weiteren Gründen verfassungswidrig. Der
beklagte WDR verteidigt die Beitragserhebung. Sie sei rechtlich nicht zu beanstanden.



VG Köln GEZ/Beitragsservice -Verhandlungstermine am 30.04.2015


30.04.2015 - 11.30 Uhr -  Az.: 6 K 27/14 -
Dr. W. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags nach dem seit
Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
 
 
30.04.2015 - 12.00 Uhr -  Az.: 6 K 1357/14 
B. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags nach dem seit
Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
 
 
30.04.2015 - 12.00 Uhr -  Az.: 6 K 4098/14 
K. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrages nach dem seit
Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
 
 
30.04.2015 - 12.30 Uhr -  Az.: 6 K 4490/14 
J. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrages nach dem seit
Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.



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