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Autor Thema: Müsste Person A sich erst bei der GEZ abmelden, bevor sie aufhört zu zahlen?  (Gelesen 5980 mal)

S
  • Beiträge: 7
Hallo,
erst einmal finde ich es super, was ihr hier auf die Beine stellt. Respekt.

Heute hätte ich auch eine hypothetische Frage. Wenn sich Person A entscheiden sollte, keine GEZ Gebühren mehr zu bezahlen, müsste sie sich dann zuerst dort schriftlich beweisbar abmelden (nehmen wir mal an, sie wurde dort vor 15 Jahren oder so von einem GEZler aufgesucht und angemeldet, hätte also eigenhändig die Anmeldung unterschrieben)? Müsste Person A dann die noch offenen Beiträge bis zum Abmeldungstag nachzahlen, falls schon ein Feststellungbescheid vorliegt? Oder ist der Beitrag ab 1.1.13 für jeden Haushalt Pflicht und eine Abmeldung ist somit vor der Weigerung zu Bezahlen gar nicht mehr nötig? Was könnte Person A in diesem Fall machen?

Vielen Dank und viele Grüsse
Susanne


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2015, 18:11 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Abmelden ist nicht möglich/nötig. Wenn man nicht bezahlen will, muss man die Zahlung einstellen, bzw. jede Zahlung verweigern, einen Widerspruch auf alle Festsetzungsbescheide schreiben und irgendwann auf den Widerspruchsbescheid mit Klage reagieren.
Der Zwangsbeitrag ist tatsächlich Pflicht seit 1.1.13, aber man muss ja nicht alle Zwänge klaglos hinnehmen.


Edit "Bürger":
Bitte insbesondere dringend noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2015, 19:20 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.199
Abmelden ist nicht nötig, da rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Ebensowenig ist es nötig, seinen Boykott anzumelden.  ;D
Wenn sich die virtuelle Person A tatsächlich zum realen Boykott entschließt, ist sie sehr zu beglückwünschen - willkommen im Club. Neben der Einstellung der Zahlung wäre im Fall von "Einzugsermächtigung" noch überlegenswert, die Einzugsermächtigung dahingehend zu überprüfen, WEM diese erteilt wurde. Die GEZ gibt's ja nicht mehr und somit ist die rechtliche Zulässigkeit einer etwaigen Abbuchung durch den "Beitragsservice" mindestens fraglich... Es gab schon Berichte von Menschen, die die letzten 12 Beiträge zurückholen konnten...
Wenn schon Boykott, dann richtig!  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 890
Hallo
Habe meine Zwangssteuern von meiner Bank zurückbuchen lassen,bis Juli 2014, nach 8Tagen war das Geld wieder auf dem Konto.
Einzug auch gesperrt.
Den Beitagsservice habe ich nicht darüber infomiert.Denke die werden bei mir nachfragen wo die 213€ geblieben sind.
Nun warten wir einfach, bis die ersten Informationsschreiben anlanden.
Nach dem die GEZ Kampfesel auf mich gehetzt hat, um Ihren Gegner auszuschalten,werde ich mich zur Wehr setzen.
Von obigem Betrag werde ich 20€ spenden.
Gruß an alle, die eine super Arbeit machen.


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S
  • Beiträge: 7

Hallo,
Vielen Dank für die freundlichen Antworten.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Person A in diesem Fall nichts mehr bezahlen wird. ;)

Mit freundlichem Gruß
Susanne



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L
  • Beiträge: 33
Solch eine Entscheidung von Person A kann natürlich nur begrüßt werden. Person A könnte sich dann ja alsbald bei einem der diversen Runden Tische (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html) einfinden.


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  • Beiträge: 7.332
Mal so als kleinen Einwand zur Abdeckung aller Eventualitäten gemäß " Mal angenommen, daß ..."

Wenn im vorliegenden Fall eine per Unterschrift erfolgte Anmeldung stattgefunden hat, (ohne Unterschrift ist alles nichtig), wäre diese Anmeldung identisch mit einer Auftragserteilung, die nach Annahme durch den Vertragspartner in einen bindenden öffentlich-rechtlichen Vertrag gemündet hätte. Hier dann einfach nicht zu zahlen, wäre klar regelwidrig, wenn dem keine Vertragskündigung vorausgegangen wäre.

Selbst wenn örR und Co. behaupten sollten, man könne sich nicht vom örR abmelden, sollte man dennoch so tun, als ob das ginge und den Nachweis darüber tunlichst aufheben. Was der örR dann mit dieser Abmeldung tut, ist egal, weil es für den Verbraucher nur darauf ankommt, im Falle der höchstrichterlichen Entscheidung nachweisen zu können, daß eine Abmeldung erfolgt ist.

Im Falle eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist freilich eine Zwangsanmeldung ein Unding, da bekanntlich kein Vertrag ohne zuvor klar und deutlich formuliertem Auftrag zustande kommt und es zum Vertragsabschluß stets der eigenhändigen Unterschrift der zum Vertragsabschluß berechtigten Bürger bedarf.

All jene, die mit dem örR nie etwas zu tun hatten, die denen nie etwas unterschrieben haben, sind hier solange auf der sicheren Seite, wie sie denen nichts unterschreiben.

Selbstredend sollte man darüberhinaus in Echt auch keinen Rundfunk empfangen, denn das wird auch heute noch überwacht. Da soll mal keiner so naiv sein und was anderes vermuten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 7
Hallo nochmals,

dies waren eben die Zweifel dieser Person A. Einerseits nahm sie an, es lag ein ordentlicher Vertrag vor. Andererseits dachte sie, dass ab 1.1.2013 ein neues System gilt, bei welchem der vorherige Vertrag nicht mehr gilt. Es war zudem ja auch ein Vertrag mit der GEZ, nicht mit dem Beitragsservice.
Das würde demnach bedeuten, A müßte sich abmelden und die bis dahin aufgelaufenen Gebühren bezahlen.
Wäre dem so?

Mit freundlichem Gruß
Susanne


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j

jso

  • Beiträge: 5
@pinguin: Die Behauptung, eine Abmeldung wäre im Falle der Fälle einen Nachweis, dass keine Vertragsbindung bestehe, ist irreführend.

Eine Anmeldung und Abmeldung hat und hatte (auch vor 01.2013) nichts mit dem Angehen einer Vertragsbindung zu tun und ist lediglich eine Erklärung gegenüber der Anstalt, welche den Tatbestand zur Verpflichtung der Zahlung des Rundfunkbeitrages auslöst, und zwar per (vermutlich verfassungswidriges) Gesetz.

Es gibt und gab (auch vor 01.2013) keine (öffentlich rechtlichen) Verträge zwischen Bürger und Rundfunkanstalt/BS/GEZ wegen Zahlung von Rundfunkbeiträgen.

Eine Abmeldung zur Rundfunkanstalt/BS zu senden wäre (außer "Abmeldung der Wohnung" beim Umzug) ebenso irrsinnig wie eine Abmeldung zur Zahlung der Einkommensteuer ans Finanzamt.

Siehe auch:
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Selbstredend sollte man darüberhinaus in Echt auch keinen Rundfunk empfangen, denn das wird auch heute noch überwacht. Da soll mal keiner so naiv sein und was anderes vermuten.

Völliger Quatsch. Theoretisch ist das zwar teilweise möglich, die Dummfunker haben aber weder die Befugnis noch die technische Ausstattung und insbesondere nicht die Qualifikation dafür.


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G
  • Beiträge: 1.548
Außerdem ist es auch völlig egal ob man irgwendwas oder auch nichts empfängt, weil der Dummfunkbeitrag nicht von der Empfangsmöglichkeit, sondern von der Wohnsituation abhängt.


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Gast

Mal so als kleinen Einwand zur Abdeckung aller Eventualitäten gemäß " Mal angenommen, daß ..."
Wenn im vorliegenden Fall eine per Unterschrift erfolgte ...

Mal etwas OT:

Person B aus Bundesland C empfindet es als eine riesen Frechheit, dass eine einzige Gestalt aus Politik über Millionen Bundesbürger aus C entschieden haben soll, dass diese Zwangsabgaben in Millionen- oder gar Milliardenhöhe tätigen sollen. Welch eine Tragweite! Fast unvorstellbar für B.

Wo kann im Zweifel eine Einsicht zu den real existierenden, unterschriebenen Rundfunk***staatsverträgen, die die 'Novellierung' ab 2013 mit sich brachten, beantragt werden?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.589
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mal etwas OT:
Eigentlich überhaupt nicht gern... :police:

Wo kann im Zweifel eine Einsicht zu den real existierenden, unterschriebenen Rundfunk***staatsverträgen, die die 'Novellierung' ab 2013 mit sich brachten, beantragt werden?

...sofern es auch eine PDF-Datei tut, müsste es nicht mal "beantragt" werden, sondern fände sich u.a. unter
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.msg73697.html#msg73697
Mit Originalunterschriften: [...]
[...] Leider werden die dynamischen Links ständig geändert. Eine Version mit Original-Unterschriften ist derzeit zu finden unter
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf


...und ein paar Infos zum Werdegang incl. Verweise auf die Abstimmung im Raitfizierungsprozess der Landtage finden sich u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Es ist nicht nur "eine Person", sondern die gesamte Landespolitik, die hier die Verantwortung trägt für diese unsägliche Neuregelung! Die Parlamente (wenn sie auch nicht viel mit-"parlieren" konnten) hätten ihre Stimme verweigern können.

Ab hier bitte wieder streng am Kernthema, welches da lautet
Müsste Person A sich erst bei der GEZ abmelden, bevor sie aufhört zu zahlen?
Danke.


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