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Autor Thema: Umzug > zuständiges Gericht für Klage gegen Widerspruchsbescheid?  (Gelesen 4626 mal)

S
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Rein theoretisch:

Hallo,

Person X hat nun der Widerspruchsbescheid heimgesucht, ausgestellt vom Norddeutschen Rundfunk. Klage müsste Person X in Schleswig einreichen. Person X möchte demnächst in die Nähe von Stuttgart ziehen, und zwar nachdem die Frist für die Klage ausläuft. Muss Person X das irgendjemandem mitteilen, dass Person X umgezogen ist bzw umziehen will? Muss Person X die Klage gleich im BaWü einreichen und inwieweit ist Person X dann überhaupt noch vom NDR betroffen?

LG


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S
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Übrigens: wenn ich mit Person X reden würde dann würde Person X sich sicher fragen, warum sie Klage gegen den NDR beim VG in Schleswig einreichen soll, wobei andere dies beim VG Hamburg tun sollen? Person X würde sich fragen, ob das etwa etwas mit folgendem Thema zu tun hat:

Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html

LG


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G

Gast

Eine Person Y, welche einen Widerspruchsbescheid erhält und nun klagen möchte, würde sich danach richten was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Sicher ist dort ein konkretes VG angegeben, an welches sich Y für die Klage wenden muss.


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Person X hat in der Belehrung VG Schleswig genannt bekommen. Person X fragt sich nur wieso, da VG Hamburg viel näher wäre und sie im Forum immer nur von VG Hamburg liest.


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Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich gewöhnlich nach dem Wohnsitz, deshalb ist beispielsweise für diejenigen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Hamburgischen Ländergrenze etwa in Schleswig-Holstein haben, das VG Schleswig zuständig, auch wenn das VG Hamburg dichter am Wohnort liegen sollte.

Die Örtliche Zuständigkeit ist in der Verwaltungsgerichtsordnung § 52 geregelt:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/52.html

Siehe auch
http://zustaendiges-gericht.de/


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P.S. In dem fiktiven Fall der Person X, die bisher in Schleswig-Holstein wohnt und demnächst irgendwann nach Baden-Würtemberg umziehen will, verhält es sich vermutlich so, dass für alle umstrittenen Bescheide, die vor dem Umzug ergangen sind, das genannte VG Schleswig zuständig ist, und in Zukunft, bei den angeblich vom SWR ergangenen Bescheiden (die ja aber anscheinend ohnehin alle eher zentral in Köln beim sog. "Beitragsservice" erstellt werden), dann das VG in Württemberg zuständig wäre.

Das ist nur ein weiteres Exempel des bürokratischen Wahnsinns, wenn man gleichsam die gesamte Bevölkerung als vermeintliche "Beitragsschuldner" für Rundfunkangebote erfassen will und somit sämtliche Umzüge, personenspezifische Haushaltskonstellationen in Mehrpersonenhaushalten etc. etc. permanent bürokratisch nachzuverfolgen trachtet. Nur ein weiterer kleiner Grund, warum das derzeitige Finanzierungsmodell schnellmöglichst abgeschafft werden sollte...


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Nehmen wir mal an es würde für Person X zu einem Gerichtsverfahren am VG Schleswig kommen,  wer würde die Kosten tragen wenn Person X von BaWü extra anreisen müsste?


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Vor dem VG Schleswig-Holstein zu klagen ist bestimmt nicht das Schlechteste. Die Richter sind anscheinend gut informiert und völlig unabhängig.
Zumindest in Vollstreckungssachen trifft die GEZ 2.0 dort nicht auf einen rechtsfreien Raum!

http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html


Edit "Bürger": ...auch erwähnt unter
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html


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