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Autor Thema: Eintragung ins Schuldnerregister trotz Befreiung  (Gelesen 2590 mal)

G

Gast

Hallo,

folgender Fall hätte sich zugetragen...
Person X weiß nichts von Zwangsbesteuerung und seinen Pflichten.
Nun bekommt X die gesamte Palette der Vollstreckung zu spüren incl. Eintrag ins Schuldnerregister.

Person X weiß aber nicht, dass sie eigentlich von der Zwangsabgabe befreit ist. ::)
Der beauftragte Rechtsanwald scheint im selbigen zu stehen, jedoch erfolgt durch den Hinweis des RA, ein gleichzeitig gestellter Befreiungsantrag beim Beitragsservice und der RA stellt Erinnerung laut §766 ZPO.

Die wirren des Krieges geschuldet, kommt die rückwirkende Befreiung des BS eher zu Person X, als der negative Beschluss des Gerichtes wegen §766ZPO.

Was nun?

Person X ist zum Tode verurteilt und soll standrechtlich erschossen werden lt Gericht, obwohl dieser unschuldig ist lt. BS.

Kann so was statistisch möglich sein und wie sollte Person x sich nun verhalten?



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Normal müsste der vermeintliche Gläubiger das entsprechend gerade rücken. Also die Vollstreckung zurück nehmen, und ebenso daraufhin weisen, das die Grundlage der Vollstreckung entfallen ist, respektive nie bestand. Eine Person A tut sich entsprechend schützen, wenn diese eine Kopie der Befreiung entsprechend bei Gericht anzeigt und eine Erklärung einfordert, das die ersuchte Vollstreckung mangels Grundlage rück abgewickelt wird. Die Eintragung entsprechend gelöscht wird und auch Auskunft darüber verlangt, wer das bisher eingesehen oder abgerufen hat, um dort entsprechend ebenso vorzubeugen. Tut der vermeintliche Gläubiger nichts geht die somit rechtswidrige Vollstreckung weiter. Von sich aus, also ohne weitere Informationen wird die ersuchende Behörde also das Amtsgericht nichts zurück nehmen, die arbeiten nur nach Anweisung.


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Gast

Vielen dank, muss Person x wohl doch mit dem BS kommunizieren! :o


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Was natürlich noch zu klären wäre, wäre der Umstand eines Zeitraumes, eine Befreiung sollte natürlich den gleichen Zeitraum, wie der Zeitraum, für welchen die Vollstreckung gelten solle sein.
Sonst würde die Befreiung nicht vermögen dieses Vollstreckung zu unterlaufen.

z.B.

Befreiung
01.04.2013 bis 31.12.2014
Vollstreckung
01.01.2013 bis 31.03.2013

im Beispiel deckt die Befreiung nicht den Zeitraum der Vollstreckung
der Zeitraum der Vollstreckung ergibt sich aus den Bescheiden, welche vollstreckt werden sollten.

Bitte beachten.

Im Beispiel würde nur eine Befreiung mit
01.01.2013 bis minimal 31.03.2013 oder halt länger
helfen.


Ein BS ist doch nicht etwa der vermeintliche Gläubiger?

Der vermeintliche Gläubiger sollte laut Vorgaben doch eine LRA sein.

Der Kontakt, mit einer Forderung/Antrag die Vollstreckung einzustellen mit dem Nachweis in Form einer Kopie, welche eine Befreiung anzeigt, bei einem Gericht sollte sehr schnell hergestellt werden.
 
Mit einem Schreiben an das (/oder persönlich bei) Gericht, sollte ebenso eine Unterlassungsaufforderung an den GV gestellt werden.
Mit einem Schreiben an das (/oder persönlich bei) Gericht, sollte ebenso ein Antrag auf Einsicht in die Akten der Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis und Auskunft darüber, wer dieses bereits abgerufen hat, gestellt werden.

Das Ganze sollte getan werden, denn sonst könnte ein GV noch irgendwas anderes unternehmen, was sicherlich nicht im Interesse einer Person A sein würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 20:11 von PersonX«

G

Gast

Ein BS ist doch nicht etwa der vermeintliche Gläubiger?
Der vermeintliche Gläubiger sollte laut Vorgaben doch eine LRA sein.
Der BS ist nicht der Gläubiger, jedoch schreibt dieser BS die Stellungnahmen an das Gericht. Dort ist die RA plötzlich nur noch erwähnt.
Und die Richter "richten alles gerade" mit den Gläubigerdaten... :o
Da auch diese Richter nur am VollG arbeiten und somit wohl die kleinsten Zwerge sind, kommt halt immer dieser Müll raus.

Person x hat (glaub ich?) sich mit dem Anwald auch in Verbindung gesetzt, obwohl ich ihm geraten (hätte), weiter zu machen... 8)
Da Person x schon immer befreit war, ist auch der Zeitraum wohl egal...aber vielen Dank für den Hinweis!


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